- Teil 1: Gerüste — Leistungsanforderungen und allgemeine Konstruktion
1 Geltungsbereich
Diese Europäische Norm legt Leistungsanforderungen und Methoden der strukturellen und allgemeinen Bemessung fest für
Zugangs- und Arbeitsgerüste, im Folgenden Arbeitsgerüste genannt. Die angegebenen Anforderungen gelten für Gerüste
Strukturen, deren Stabilität auf die angrenzenden Strukturen angewiesen ist. Im Allgemeinen gelten diese Anforderungen auch für andere
Arten von Arbeitsgerüsten. Es werden die üblichen Anforderungen festgelegt, aber auch Sonderfälle werden berücksichtigt.
Diese Europäische Norm legt außerdem Regeln für die Konstruktion fest, wenn bestimmte Werkstoffe verwendet werden, sowie allgemeine Regeln
für vorgefertigte Geräte.
Der Standard schließt aus:
an Seilen aufgehängte Plattformen, ob fest oder beweglich;
horizontal bewegliche Plattformen, einschließlich Mobile Access Towers (MAT);
kraftbetriebene Plattformen;
Gerüste zum Schutz bei Dacharbeiten;
temporäre Dächer.
ANMERKUNG 1 Die meisten Arbeitsgerüste bestehen aus vorgefertigten Bauteilen oder aus Rohren und Kupplungen. Einige Beispiele für
Arbeitsgerüste sind beispielsweise Fassadengerüste, statische Türme und Raumgerüste, wobei nicht für alle diese Gerüste nähere Angaben gemacht werden.
ANMERKUNG 2 Traggerüste und Stützen können aus den in dieser Norm beschriebenen Bauteilen hergestellt werden, sind aber keine
Gerüste.
ANMERKUNG 3 Besondere Anforderungen an Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen sind in EN 12810 -1 und
EN 12810-2.
2 Normative Verweisungen
Diese Europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweise Bestimmungen aus anderen Publikationen. Diese
Normative Verweisungen werden an den entsprechenden Stellen im Text zitiert und die Publikationen werden im Folgenden aufgeführt. Für
Datierte Verweise, spätere Änderungen oder Überarbeitungen dieser Veröffentlichungen gelten auch für diese Europäische
Standard nur, wenn er durch Änderung oder Überarbeitung darin aufgenommen wurde. Für undatierte Verweisungen gilt die neueste Ausgabe der
Es gelten die Bestimmungen der in Bezug genommenen Veröffentlichung (einschließlich Änderungen).
EN 74: 1988, Kupplungen, lose Zapfen und Fußplatten für Arbeitsgerüste und Traggerüste aus Stahl
Rohre – Anforderungen und Prüfverfahren.
prEN 74-1, Muffen, Zapfen und Grundplatten für Traggerüste und Gerüste – Teil 1: Muffen für Rohre –
Anforderungen und Testmethoden.
EN 338, Bauholz – Festigkeitsklassen.
EN 12810-1:2003, Fassadengerüste aus vorgefertigten Elementen – Teil 1: Produktspezifikationen.
EN 12810-2, Fassadengerüste aus vorgefertigten Elementen – Teil 2: Verfahren zur besonderen Konstruktion und
Bewertung.
EN 12811-2: Temporäre Bauausrüstung – Teil 2: Informationen zu Materialien.
EN 12811-3: Temporäre Bauwerksausrüstung – Teil 3: Belastungsprüfung.
EN 12812:1997, Traggerüst – Leistungsanforderungen und allgemeine Konstruktion.
ENV 1990, Eurocode 1: Grundlagen der Tragwerksplanung.
ENV 1991-2-4, Eurocode 1: Grundlagen der Bemessung und Einwirkungen auf Tragwerke – Teil 2-4: Windeinwirkungen.
ENV 1993-1-1:1992, Eurocode 3: Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Hochbauten.
ENV 1995-1-1, Eurocode 5: Bemessung und Konstruktion von Holztragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Hochbauten.
ENV 1999-1-1:1998, Eurocode 9: Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken – Teil 1-1: Gemeinsame Regeln.
3 Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieser Europäischen Norm gelten die folgenden Begriffe und Definitionen (siehe auch Bild 1):
3.1
Anchorage
bedeutet in die Struktur eingesetzt oder daran befestigt, um ein Verbindungselement zu befestigen.
ANMERKUNG Die Wirkung einer Verankerung kann dadurch erreicht werden, dass der Anker an einem Teil der Struktur befestigt wird, der in erster Linie
für andere Zwecke siehe 3.23.
3.2
Basisbuchse
Grundplatte, die über eine Höhenverstellung verfügt
3.3
Grundplatte
Platte zur Verteilung der Last in einem Ständer auf eine größere Fläche
3.4
Vogelkäfig-Gerüst
Gerüstkonstruktion bestehend aus einem Gitter aus Ständern und einer überdachten Fläche, die üblicherweise zum Arbeiten oder Lagern vorgesehen ist
3.5
Abspannung in der horizontalen Ebene
Zusammenbau von Bauteilen, die Schubsteifigkeit in horizontalen Ebenen gewährleisten, z. B. durch Belagselemente,
Rahmen, gerahmte Paneele, Diagonalstreben und starre Verbindungen zwischen Querbalken und Riegeln oder andere verwendete Elemente
für horizontale Aussteifung
3.6
Verstrebung in der vertikalen Ebene
Zusammenbau von Bauteilen, die Schubsteifigkeit in den vertikalen Ebenen gewährleisten, z. B. durch geschlossene Rahmen mit oder ohne
Eckverstrebungen, offene Rahmen, Leiterrahmen mit Durchstiegsöffnungen, starre oder halbstarre Verbindungen zwischen
Horizontale und vertikale Bauteile, Diagonalverstrebungen oder andere Elemente zur vertikalen Verstrebung
3.7
Verkleidung Das Material, das normalerweise zum Schutz vor Wetter und Staub dient, normalerweise Folien oder Netze
3.8
Koppler, ein Gerät zum Verbinden zweier Rohre
3.9
Entwurfskonzeption und Berechnung zur Erstellung eines Errichtungsplans
3.10
Querbalken ein horizontales Element, das normalerweise in Richtung der größeren Abmessung des Arbeitsgerüsts verläuft
3.11
modulares System, bei dem Querbalken und Ständer separate Komponenten sind, wobei die Ständer Einrichtungen bieten bei
vorgegebene (modulare) Abstände für die Anbindung weiterer Gerüstbauteile
3.12
Netz vorheriges Verkleidungsmaterial
3.13
Knoten der theoretische Punkt, an dem zwei oder mehr Elemente miteinander verbunden sind
3.14
Parallelkoppler
Kupplung zum Verbinden zweier paralleler Rohre
3.15
Plattform
eine oder mehrere Plattformeinheiten in einer Ebene innerhalb einer Bucht
3.16
Plattformeinheit
Einheit (vorgefertigt oder nicht), die selbst eine Last trägt und die Plattform oder einen Teil der Plattform bildet
und kann einen strukturellen Teil des Arbeitsgerüsts bilden
3.17
rechtwinkliger Koppler
Kupplung zum Verbinden zweier sich im rechten Winkel kreuzender Rohre
3.18
Folien
undurchlässiges Verkleidungsmaterial
3.19
Seitenschutz
Satz von Komponenten, die eine Barriere bilden, um Personen vor Stürzen zu schützen und Materialien zurückzuhalten
3.20
Muffenkupplung
Kupplung zum Verbinden zweier koaxial angeordneter Rohre
3.21
Standard
aufrechtes Mitglied
3.22
Drehkupplung
Kupplung zum Verbinden zweier sich in einem beliebigen Winkel kreuzender Rohre
3.23
Verbindungselement
Bestandteil des Gerüstes, der es mit einer Verankerung am Bauwerk verbindet
Urheberrecht British Standards Institution
Reproduziert von IHS unter Lizenz mit BSI – Unkontrollierte Kopie
Nicht für den Weiterverkauf. Keine Reproduktion oder Vernetzung ohne Lizenz von IHS gestattet.
3.24
Querbalken
ein horizontales Element, das normalerweise in Richtung der kleineren Abmessungen des Arbeitsgerüsts verläuft
3.25
Arbeitsbereich
eine Summe der Plattformen auf einer Ebene, um einen erhöhten, sicheren Ort für die Arbeit zu schaffen und den Zugang zu
ihre Arbeit.
3.26
Arbeitsgerüst
temporäre Konstruktion, die erforderlich ist, um einen sicheren Arbeitsplatz für die Errichtung, Wartung, Reparatur oder
Abbruch von Gebäuden und anderen Bauwerken sowie für den erforderlichen Zugang

4 Materialien
4.1 Allgemeines
Die Werkstoffe müssen die in den europäischen Normen festgelegten Anforderungen erfüllen, sofern Konstruktionsdaten bereitgestellt werden.
Informationen zu den am häufigsten verwendeten Werkstoffen finden Sie in prEN 12811-2. Der verwendete Werkstoff muss ausreichend
robust und langlebig, um normalen Arbeitsbedingungen standzuhalten.
Die Materialien müssen frei von jeglichen Verunreinigungen und Mängeln sein, die ihre zufriedenstellende Nutzung beeinträchtigen könnten.
4.2 Spezifische Materialanforderungen
4.2.1 Stahl
4.2.1.1 Allgemeines
Stähle des Desoxidationstyps FU (Rimming-Stähle) dürfen nicht verwendet werden.
4.2.1.2 Bündeladern
Bündeladern, an die Muffen nach prEN 74-1 (also nominal 48,3 mm Außendurchmesser) angeschlossen werden können.
Durchmesser) müssen eine Mindeststreckgrenze von 235 N/mm² und eine Mindestwandstärke von 3,2
mm.
ANMERKUNG Lose Rohre werden üblicherweise in Rohr- und Kupplungsgerüsten verwendet, können aber auch in Fassadengerüsten aus
vorgefertigte Bauteile, z.B. zur Befestigung eines Arbeitsgerüstes an der Fassade
4.2.1.3 Rohre für Fertigteile für Gerüstsysteme
Für Rohre in Fertigteilen für Gerüstsysteme nach EN 12810-1 mit Nenn
Außendurchmesser von 48,3 mm, gelten die Festlegungen der EN 12810-1.
Beim Anbringen von Kupplungen dürfen die Rohre nicht über die in prEN 74-1 angegebenen Grenzen hinaus eingedrückt werden.
Rohre mit einem äußeren Nenndurchmesser, der von 48,3 mm abweicht, müssen, abgesehen vom Seitenschutz, die
folgende Nenneigenschaften:
- Wandstärke ≥ 2,0 mm
- Streckspannung, ReH ≥ 235 N/mm2 – Dehnung, A ≥ 17 %
4.2.1.4 Seitenschutz
Teile, die ausschließlich zum Seitenschutz dienen, mit Ausnahme von Bordbrettern, müssen eine Mindestnennwanddicke von
1,5 mm. Für Bordbretter beträgt die Mindestnennwanddicke 1,0 mm. Eine geringere Dicke kann verwendet werden, wenn die
Die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit wird beispielsweise durch den Einsatz von Versteifungsprofilen, Verstrebungen oder Formgebungen sichergestellt.
des Querschnitts.
4.2.1.5 Plattformeinheiten
Die Mindestnenndicke von Plattformeinheiten und deren unmittelbaren Stützen beträgt 2,0 mm. Eine geringere Dicke
dürfen verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit beispielsweise durch den Einsatz von Versteifungsprofilen sichergestellt ist,
Verstrebung oder Formgebung des Querschnitts.
4.2.1.6 Schutzbeschichtung für Bauteile
Bauteile müssen gemäß prEN 12811-2 geschützt werden.
4.2.2 Aluminiumlegierungen
4.2.2.1 Bündeladern
Bündeladern, an die Muffen nach prEN 74-1 (also 48,3 mm Nennaußendurchmesser) angeschlossen werden können.
Durchmesser), müssen eine minimale nominale 0,2 %-Dehngrenze von 195 N/mm² und eine minimale nominale Wanddicke haben
von 4,0 mm.
4.2.2.2 Rohre für Fertigteile für Gerüstsysteme
Für Rohre, die in Fertigteilen von Gerüstsystemen nach EN 12810-1 mit Nenndurchmessern von
Außendurchmesser von 48,3 mm, gelten die Anforderungen der EN 12810-1.
4.2.2.3 Seitenschutz
Teile, die ausschließlich zum Seitenschutz dienen, müssen eine Mindestwandstärke von 2,0 mm aufweisen. Eine geringere Stärke
dürfen verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit beispielsweise durch den Einsatz von Versteifungsprofilen sichergestellt ist,
Verstrebung oder Formgebung des Querschnitts.
4.2.2.4 Plattformeinheiten
Die Mindestnenndicke von Plattformeinheiten und deren unmittelbaren Stützen beträgt 2,5 mm. Eine geringere Dicke
dürfen verwendet werden, wenn die Gebrauchstauglichkeit und Tragfähigkeit beispielsweise durch den Einsatz von Versteifungsprofilen sichergestellt ist,
Verstrebung oder Formgebung des Querschnitts.
4.2.3 Holz und Holzwerkstoffe
Die Spannungsklassifizierung des Holzes erfolgt gemäß EN 338.
Die Verwendung einer Schutzbeschichtung darf die Erkennung von Materialfehlern nicht verhindern.
Sperrholz für Plattformeinheiten muss mindestens fünf Lagen und eine Mindestdicke von 9 mm haben.
Die gebrauchsfertig montierten Sperrholzplattformen müssen in der Lage sein, einen runden Stahlstab von 25 mm zu halten.
Durchmesser und 300 mm Länge, der aus einer Höhe von 1 m seitlich fällt.
Sperrholz muss eine gute Haltbarkeit gegenüber klimatischen Bedingungen aufweisen.
5 Allgemeine Anforderungen
5.1 Allgemeines
Jeder Zugangs- und Arbeitsbereich muss so gestaltet sein, dass er einen bequemen Arbeitsplatz bietet und:
- Personen vor Absturzgefahren schützen;
- für eine sichere Lagerung von Materialien und Ausrüstung sorgen;
- Schützen Sie die darunter stehenden Personen vor herabfallenden Gegenständen.
Dabei ist auf ergonomische Aspekte zu achten.
Der Bereich muss vollständig überdacht sein und über den entsprechenden Seitenschutz (siehe 5.5) verfügen, wenn er einsatzbereit ist.
Verbindungen zwischen Einzelteilen müssen wirksam und leicht zu überwachen sein. Sie müssen leicht zu montieren und
gegen unbeabsichtigtes Trennen sichern.
5.2 Breitenklassen
Die Breite w ist die gesamte Breite der Arbeitsfläche einschließlich bis zu 30 mm der Fußleiste, siehe Abbildung 2. Sieben Breiten
Klassen sind in Tabelle 1 aufgeführt.
ANMERKUNG 1 In einigen Ländern sind für verschiedene Arten von Arbeitstätigkeiten Mindestbreiten vorgeschrieben.
Der lichte Abstand zwischen den Ständern, c, muss mindestens 600 mm betragen; die lichte Breite von Treppen darf nicht geringer sein
als 500 mm.
Jeder Arbeitsbereich, einschließlich der Ecken, muss über seine gesamte Länge die angegebene Breite aufweisen. Diese Anforderung gilt nicht
gelten nicht in unmittelbarer Nähe eines Ständerpaares, wo ein völlig ungehinderter Bereich mit einem
Mindestbreite, b und p gemäß den in Abbildung 2 angegebenen Abmessungen.
ANMERKUNG 2 Wenn Geräte oder Materialien auf dem Arbeitsbereich platziert werden, muss darauf geachtet werden, dass genügend Platz bleibt
für Arbeit und Zugang.

Die Mindestdurchgangshöhe h3 zwischen Arbeitsbereichen muss 1,90 m betragen.
Die lichten Höhenanforderungen für die Höhe h1a zwischen Arbeitsflächen und Querbalken bzw. für die Höhe h1b (siehe
Abbildung 2) zwischen Arbeitsbereichen und Zuggliedern sind in Tabelle 2 angegeben.


5.4 Arbeitsbereiche
a) Plattformeinheiten müssen gegen gefährliche Verschiebungen, z. B. unbeabsichtigtes Lösen oder Anheben durch Windkräfte, gesichert werden können.
b) Plattformeinheiten sollten eine rutschfeste Oberfläche haben.
ANMERKUNG Eine Holzoberfläche erfüllt normalerweise die Anforderungen an die Rutschfestigkeit. Das Risiko des Stolperns bei jeder Methode, mit der
Die Gefahr einer Überlappung oder Sicherung der Plattformeinheit sollte minimiert werden.
c) Die Lücken zwischen den Plattformeinheiten sollen so klein wie möglich sein, dürfen jedoch 25 mm nicht überschreiten.
d) Die Arbeitsbereiche müssen so eben wie möglich sein. Wenn die Neigung mehr als 1 zu 5 beträgt, müssen sicher befestigte
Trittflächen müssen vorhanden sein. Bei Bedarf dürfen jedoch Lücken von höchstens 100 cm Breite vorhanden sein.
mm in der Mitte der Trittflächen, um die Verwendung von Schubkarren zu erleichtern.
5.5 Seitenschutz
5.5.1 Allgemeines
Arbeits- und Zugangsbereiche müssen durch einen Seitenschutz gesichert sein, der aus mindestens einem Hauptgeländer besteht,
seitlichem Zwischenschutz und einer Fußleiste. Siehe Abbildung 3. Auf Treppen kann auf die Fußleiste verzichtet werden.
Der Seitenschutz muss gegen unbeabsichtigtes Entfernen gesichert sein.
Zu den Anforderungen an die statische Konstruktion siehe Abschnitt 6.
ANMERKUNG 1 Der Seitenschutz darf nicht allein durch eine Verkleidung gewährleistet werden.
ANMERKUNG 2 Für besondere Fälle, z. B. bei der Verwendung von Arbeitsgerüsten in vertikalen Schalungen, kann ein seitlicher Schutz erforderlich sein.
die außerhalb des Anwendungsbereichs dieser Norm liegen.

Das Hauptgeländer muss so befestigt werden, dass seine Oberseite mindestens 1 m über der angrenzenden Ebene des Arbeitsgeländers liegt.
(absolute Mindesthöhe 950 mm).
5.5.3 Zwischenseitiger Schutz
Zwischen dem Hauptgeländer und der Fußleiste muss ein seitlicher Zwischenschutz angebracht werden.
Der Zwischenseitenschutz kann bestehen aus:
ein oder mehrere Zwischengeländer oder
ein Rahmen oder
einem Rahmen, dessen Oberkante das Hauptgeländer bildet, oder
eine Zaunkonstruktion
Die Öffnungen im Seitenschutz müssen so bemessen sein, dass eine Kugel mit einem Durchmesser von 470 mm nicht hindurchpasst.
durch sie.
5.5.4 Fußbrett
Eine Bordleiste ist so anzubringen, dass ihre Oberkante mindestens 150 mm über der angrenzenden Ebene der Arbeitsfläche liegt.
Löcher und Schlitze in einer Fußleiste dürfen (mit Ausnahme von Handhabungslöchern) in einer Richtung nicht größer als 25 mm sein.
5.5.5 Zaunkonstruktionen
Die Fläche jedes Lochs oder Schlitzes in Zaunstrukturen darf 100 cm2 nicht überschreiten.
. Darüber hinaus ist die horizontale Dimension
jedes Lochs oder horizontalen Schlitzes darf 50 mm nicht überschreiten.
5.5.6 Lage der Komponenten des Seitenschutzes
Der horizontale Abstand zwischen der Außenseite der Fußleiste und der Innenseite des Geländers sowie alle
Die Länge der Bauteile des seitlichen Zwischenschutzes darf 80 mm nicht überschreiten.
5.6 Verkleidung
Wenn eine Verkleidung des Arbeitsgerüstes erforderlich ist, geht diese Norm davon aus, dass das Gerüst entweder mit
Netz oder Folie.
5.7 Grundplatten und Fußspindeln
5.7.1 Allgemeines
Die Festigkeit und Steifigkeit der Grundplatten und Grundspindeln muss so beschaffen sein, dass sie die
maximale Bemessungslast vom Arbeitsgerüst auf die Fundamente. Die Fläche der Endplatte muss mindestens
von 150 cm2
Die Mindestbreite beträgt 120 mm.
5.7.2 Grundplatten
Grundplatten aus Stahl müssen der EN 74 entsprechen.
5.7.3 Fußspindeln
Die Fußspindeln müssen mit einer zentrisch angeordneten Verstellspindel ausgestattet sein, die so bemessen ist, dass im unbelasteten
Bedingung, die größte Neigung der Achse der Welle von der Achse des Standards überschreitet nicht 2,5 %. Die
Die Mindestüberlappungslänge in jeder Einstellposition beträgt 25 % der Gesamtlänge der Welle oder 150 mm
je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Dicke der Endplatte muss mindestens 6 mm betragen. Geformte Endplatten müssen mindestens
die gleiche Steifigkeit.
5.7.4 Anschlüsse zwischen Stielen mit Hohlprofilen
Die Überlappungslänge in Stößen zwischen Ständern muss mindestens 150 mm betragen. Sie kann auf ein Minimum von 100 mm reduziert werden.
mm, wenn eine Feststellvorrichtung vorhanden ist.
5.8 Zugang zwischen den Ebenen
5.8.1 Allgemeines
Es müssen sichere und ergonomische Zugangsmöglichkeiten vorhanden sein.
Das Gerüstsystem muss einen Zugang zwischen den verschiedenen Ebenen ermöglichen. Dies muss über geneigte Leitern erfolgen.
oder Treppen. Es muss sich innerhalb der Plattform, innerhalb einer Verbreiterung des Arbeitsgerüsts in einem Feld oder in einem Turm befinden
unmittelbar angrenzend.
Bei Leitern nach EN 131-1 und EN 131-2 kann davon ausgegangen werden, dass sie die Anforderungen an den Zugang in diesem
Standard.
Die Treppen und Leitern müssen gegen unbeabsichtigtes Lösen gesichert sein und eine rutschhemmende Oberfläche haben.
ANMERKUNG 1: Bei umfangreichen Arbeiten müssen Treppen als Zugang vorgesehen werden.
ANMERKUNG 2 Bei höheren Gerüsten sollte die Verwendung eines Personenaufzugs in Betracht gezogen werden.
5.8.2 Treppen
Um den unterschiedlichen Anforderungen an Treppen gerecht zu werden, legt diese Europäische Norm zwei Klassen von Treppen fest.
Abmessungen. Die Abmessungen der Treppenläufe müssen der Abbildung 4 und den folgenden Angaben entsprechen:
Die Kombination der Werte für die Steigung u und die Auftrittshöhe g muss dem Ausdruck (1) entsprechen:
540 ≤ 2u + g ≤ 660 in mm (1)

Die lichten Abmessungen der Zugangsöffnungen in Plattformen müssen mindestens 0,45 m breit sein, gemessen über die Breite
der Plattform und 0,60 m lang. Sollte es nicht möglich sein, die Öffnung durch eine dauerhaft zu verschließende
Bei angebauter Falltür muss die Möglichkeit bestehen, ein Schutzgeländer anzubringen. Die Falltür muss im geschlossenen Zustand
Position.
6 Anforderungen an die Tragwerksplanung
6.1 Grundlegende Anforderungen
6.1.1 Allgemeines
Jedes Arbeitsgerüst muss so konstruiert, gebaut und gewartet werden, dass es nicht einstürzt oder sich bewegt.
unbeabsichtigt und so dass es sicher verwendet werden kann. Dies gilt in allen Phasen, einschließlich Errichtung, Änderung und bis
vollständig demontiert.
Die Gerüstbauteile müssen so konstruiert sein, dass sie sicher transportiert, aufgebaut, verwendet, gewartet,
demontiert und eingelagert.
6.1.2 Externe Unterstützung
Ein Arbeitsgerüst muss über eine Stütze oder ein Fundament verfügen, das den Konstruktionslasten standhält und die Bewegung begrenzt.
Die seitliche Stabilität der Gerüstkonstruktion als Ganzes und lokal muss unter den verschiedenen
Konstruktionskräfte, zum Beispiel durch den Wind.
ANMERKUNG 1 Die seitliche Stabilität kann durch Verbindungselemente zum angrenzenden Gebäude oder Bauwerk gewährleistet werden. Alternativ können auch andere Methoden,
Es dürfen keine Hilfsmittel wie Abspannseile, Anker oder Spannseile verwendet werden.
ANMERKUNG 2 Es kann erforderlich sein, einzelne Anker vorübergehend zu entfernen, um Arbeiten an der dauerhaften Struktur durchführen zu können.
In einem solchen Fall sollte die Entfernung der Verbindungen bei der Planung berücksichtigt werden und eine Verfahrensanweisung erstellt werden, die Folgendes spezifiziert:
die Reihenfolge zum Entfernen und Ersetzen von Schwellen.
6.1.3 Lastklassen
Um den unterschiedlichen Arbeitsbedingungen gerecht zu werden, spezifiziert diese Europäische Norm sechs Lastklassen und sieben Breitenklassen
von Arbeitsbereichen. Die Betriebslasten sind in Tabelle 3 aufgeführt.
Die Belastungsklasse von Arbeitsbereichen muss der Art der Arbeit entsprechen.
ANMERKUNG In Ausnahmefällen, in denen die Anwendung einer der Lastklassen nicht praktikabel ist oder die Tätigkeit belastender ist,
Parameter können nach Analyse der Verwendung des Arbeitsgerüsts übernommen und festgelegt werden. Berücksichtigung
sollte den tatsächlich durchzuführenden Aktivitäten gewidmet werden. Einige Beispiele für zu berücksichtigende Punkte sind:
a) das Gewicht aller auf der Arbeitsfläche gelagerten Geräte und Materialien,
b) Dynamische Einwirkungen des durch Kraftmaschinen auf die Arbeitsfläche aufgebrachten Materials und
c) Belastung durch handbetriebene Geräte wie beispielsweise Schubkarren.
Die Lagerung von Materialien auf Arbeitsgerüsten der Lastklasse 1 ist durch die in Tabelle 3 angegebenen Nutzungslasten nicht abgedeckt.

6.2.1 Allgemeines
Als charakteristische Werte der Einwirkungen (Lasten) sind die in 6.2 angegebenen Werte zu behandeln.
Es gibt drei Hauptbelastungsarten, die berücksichtigt werden müssen:
a) Ständige Lasten; hierzu gehört das Eigengewicht der Gerüstkonstruktion einschließlich aller Bauteile, wie
wie Plattformen, Zäune, Ventilatoren und andere Schutzkonstruktionen sowie sämtliche Nebenkonstruktionen wie Hebetürme.
b) Veränderliche Lasten; hierzu zählen Betriebslasten (Lasten auf der Arbeitsfläche, Lasten auf dem Seitenschutz)
und Windlasten sowie ggf. Schnee- und Eislasten (siehe 6.2.6).
c) Außergewöhnliche Lasten; die einzige in dieser Europäischen Norm festgelegte außergewöhnliche Last ist die Last nach
6.2.5.1.
Die Lasten nach 6.2.2 und 6.2.5 decken keine Einwirkungen durch Springen oder Fallen von Personen auf das
Plattform oder auf den Seitenschutz.
6.2.2 Belastung der Arbeitsfläche
6.2.2.1 Allgemeines
Die Betriebslasten müssen den Angaben in Tabelle 3 entsprechen. Jeder Arbeitsbereich muss die verschiedenen
Lasten, q1, F1 und F2, getrennt, aber nicht kumulativ. Nur die gleichmäßig verteilte Last, q1, muss getragen werden
bis zur Auflagerfläche der Gerüstkonstruktion, bei Raumgerüsten zusätzlich die Teilflächenlasten, siehe Bild 5d.
Für die Zwecke der Konstruktion werden die Betriebslasten auf den Arbeitsbereich über eine Fläche aufgebracht, die bestimmt wird
wie folgt:
Bei aneinandergrenzenden Plattformen entlang oder quer zum Arbeitsgerüst gilt die Trennkante als
Mittellinie zwischen den Stützpfosten.
An jeder Außenkante ist das Maß w bis zur tatsächlichen Kante zu nehmen oder, sofern eine Fußleiste vorhanden ist, bis zur
definiert in 5.2. Siehe Abbildung 2.
Bei Arbeitsgerüsten der Lastklasse 1 müssen alle Plattformeinheiten in der Lage sein, die Nutzungslast der Klasse 2 zu tragen.
gilt nicht für die Gerüstkonstruktion als Ganzes
6.2.2.2 Gleichmäßig verteilte Betriebslast
Jeder Arbeitsbereich muss in der Lage sein, die gleichmäßig verteilte Last q1 gemäß Tabelle 3 zu tragen.
6.2.2.3 Punktlast
Jede Plattformeinheit muss in der Lage sein, die in Tabelle 3 angegebene Last F1 gleichmäßig verteilt auf eine
Fläche von 500 mm x 500 mm und, jedoch nicht gleichzeitig, die Last F2, angegeben in Tabelle 3, gleichmäßig verteilt über
eine Fläche von 200 mm x 200 mm.
Der Lastpfad muss in der Lage sein, die durch die Lasten verursachten Kräfte auf die Ständer zu übertragen. Die Position jedes
Die Belastung ist so zu wählen, dass sich die Belastung möglichst ungünstig auswirkt.
Wenn eine Plattformeinheit weniger als 500 mm breit ist, kann die Last F1 gemäß Tabelle 3 für diese Einheit reduziert werden in
Im Verhältnis zu seiner Breite darf die Belastung jedoch in keinem Fall auf weniger als 1,5 kN reduziert werden.
6.2.2.4 Teilflächenlast
Jede Plattform der Lastklassen 4, 5 und 6 muss in der Lage sein, eine gleichmäßig verteilte Teilflächenlast q2 aufzunehmen,
Dies ist eine Belastung, die größer ist als die gleichmäßig verteilte Betriebslast. Die Teilfläche ergibt sich aus der Multiplikation der
Fläche der Bucht, A, durch den Teilflächenfaktor ap. Werte von q2 und ap sind in Tabelle 3 angegeben. Fläche A wird berechnet
aus der Länge l und der Breite w jeder Plattform, siehe Abbildung 5.
Der Lastpfad muss in der Lage sein, die durch die Lasten verursachten Kräfte auf die Ständer zu übertragen.
Bei mehr als zwei Stielen in beiden Richtungen, wie bei einem Vogelkäfig, sind die Teilflächenlasten von vier
Für den Nachweis der jeweiligen Auflagernorm sind zusammenhängende Felder zu berücksichtigen (siehe Bild 5d).
Die Abmessungen und die Lage des Teilbereichs sind so zu wählen, dass die ungünstigste Wirkung erzielt wird.
Beispiele sind in Abbildung 5 dargestellt.


Strukturbauteile
6.2.2.5 Auskragende Teile eines Arbeitsbereiches
Alle freitragenden Teile eines Arbeitsbereichs müssen die für die Haupt-
Arbeitsbereich (siehe 6.2.2.2, 6.2.2.3 und 6.2.2.4).
Wenn die Höhenunterschiede zwischen den freitragenden Teilen und der Hauptarbeitsfläche 250 mm oder mehr betragen, dürfen sie
müssen unterschiedliche Lastklassen haben, gemäß Tabelle 3.
6.2.2.6 Raumgerüste
Die Belastung der tragenden Teile eines Gerüstes wird unter der Annahme berechnet, dass die gleichmäßig
Die in Tabelle 3 angegebene verteilte Last q1 wirkt auf eine Fläche von maximal 6,0 m2
in Kombination mit einer Last von 0,75 kN/m2
über der verbleibenden Fläche.
6.2.3 Horizontale zulässige Nutzlast
Bei Windstille muss das Arbeitsgerüst eine theoretische horizontale Arbeitslast tragen können,
Darstellung von Vorgängen während der Nutzung, die auf allen Belastungsebenen des Arbeitsbereiches wirken.
Für jedes betrachtete Feld muss die nominelle horizontale Last mindestens 2,5 % der Summe der gleichmäßig
verteilte Last q1, angegeben in Tabelle 3, auf diesem Feld oder 0,3 kN, je nachdem, welcher Wert größer ist. Die Last wird angenommen
Sie sollen auf der Ebene der Arbeitsfläche wirken und sind getrennt parallel und senkrecht zur Arbeitsfläche anzuwenden.
6.2.4 Zugangswege
Mit Ausnahme von Arbeitsgerüsten der Klasse 1 müssen horizontale Zugangswege mindestens Arbeitsgerüste der Klasse 2 tragen können.
Betriebsbelastung, angegeben in Tabelle 3.
Wenn ein Teil eines Zufahrtsweges für Arbeiten genutzt werden soll, muss er die entsprechende Nutzlast tragen können
vorgeschrieben in Tabelle 3. Normalerweise muss ein Podest, das sich auf gleicher Höhe mit einem Arbeitsbereich, aber außerhalb davon befindet, nicht
in der Lage, die gleiche Last zu tragen.
Bei Treppen, die als Zugang zu einem Arbeitsgerüst gebaut werden, muss jede Trittstufe und jeder Podest so konstruiert sein, dass sie die
ungünstig von:
entweder
a) eine Einzellast von 1,5 kN in der ungünstigsten Lage, gleichmäßig verteilt auf eine Fläche von
200 mm x 200 mm oder über die tatsächliche Breite, wenn diese weniger als 200 mm beträgt,
oder
b) einer gleichmäßig verteilten Last von 1,0 kN/m2.
Die Konstruktion der Treppen muss eine gleichmäßig verteilte Last von 1,0 kN/m2 tragen können.
auf allen Laufflächen
und Landungen innerhalb einer Höhe von 10 m.
6.2.5 Belastungen des Seitenschutzes
6.2.5.1 Abwärtsbelastung
Jedes Hauptgeländer und jedes Zwischengeländer muss, unabhängig von der Art seiner Befestigung, in der Lage sein,
einer Punktlast von 1,25 kN. Dies gilt auch für alle anderen Seitenschutzbauteile, die die Hauptsicherung ersetzen.
Geländer und Zwischengeländer sowie eine Zaunkonstruktion, die Lücken mit einer Breite von mehr als 50 mm aufweist.
Diese Last ist als außergewöhnliche Last anzusehen und muss in der ungünstigsten Position in einem
Abwärtsrichtung innerhalb eines Sektors von ± 10° von der Vertikalen.
6.2.5.2 Horizontale Belastung
Alle Komponenten des Seitenschutzes, mit Ausnahme der Fußleisten, müssen so konstruiert sein, dass sie einer horizontalen Punktlast von 0,3 kN standhalten.
jeweils in der ungünstigsten Lage. Diese Last darf auf eine Fläche von maximal 300 mm x 100 mm verteilt werden.
300 mm, beispielsweise bei Anwendung auf das Gitter einer Zaunkonstruktion. Bei Bordbrettern beträgt die horizontale Punktlast 0,15
kN.
6.2.5.3 Aufwärtsbelastung
Zur Überprüfung der Befestigung aller Seitenschutzkomponenten, mit Ausnahme der Fußleiste, ist eine Punktlast von 0,3 kN anzuwenden
in der ungünstigsten Lage senkrecht nach oben.
6.2.6 Schnee- und Eislasten
Gemäß den nationalen Vorschriften muss möglicherweise die Belastung eines Arbeitsgerüsts durch Schnee und Eis berücksichtigt werden.
6.2.7 Windlasten
6.2.7.1 Allgemeines
Die Berechnung der Windlasten erfolgt unter der Annahme, dass auf einer Referenzfläche des Arbeitsbereichs ein Geschwindigkeitsdruck herrscht.
Gerüst, das ist im Allgemeinen die projizierte Fläche in Windrichtung. Die resultierende Windkraft F in kN erhält man
aus Gleichung (2):
= ∑i F cs x (cf,ix Ai x qi) (2)
Wo
F ist die resultierende Windkraft;
cf, i ist der aerodynamische Kraftbeiwert für das Gerüstbauteil I (siehe 6.2.7.2);
Ai ist die Bezugsfläche der Gerüstkomponente i;
qi ist der auf das Gerüstbauteil I wirkende Geschwindigkeitsdruck;
cs ist der Standortkoeffizient (siehe 6.2.7.3).
Abschirmeffekte bleiben dabei unberücksichtigt.
Die folgenden Abschnitte 6.2.7.2 und 6.2.7.3 beziehen sich nur auf nicht verkleidete Arbeitsgerüste. Für Windlasten auf verkleidete
Arbeitsgerüste siehe Anhang A.
6.2.7.2 Aerodynamischer Kraftbeiwert, cf
Aerodynamische Kraftbeiwerte, cf, für einige Querschnitte von Gerüstbauteilen, angegeben in ENV 1991-
Bei der Berechnung der Windkraft auf einem Arbeitsgerüst sind die Abschnitte 2-4 anzuwenden.
Für andere Querschnitte können die aerodynamischen Kraftbeiwerte nationalen Normen entnommen werden oder
kann durch Tests im Windkanal ermittelt werden.
Der Wert des aerodynamischen Kraftkoeffizienten cf wird für alle projizierten Flächen einschließlich Plattformen mit 1,3 angenommen.
Bordbretter und die Nennfläche gemäß 6.2.7.4.1 bzw. 6.2.7.4.2.
6.2.7.3 Standortkoeffizient, cs
6.2.7.3.1
Der Standortkoeffizient cs berücksichtigt die Lage des Arbeitsgerüstes im Verhältnis zu einem Gebäude, beispielsweise in
vor einer Fassade. Der Standortkoeffizient cs nach 6.2.7.3.2 und 6.2.7.3.3 gilt für eine Fassade mit Öffnungen,
die regelmäßig über die Fläche verteilt sind.
6.2.7.3.2
Für Windkräfte senkrecht zur Fassade ist der Wert von cs⊥ aus Abbildung 6 zu entnehmen. Er hängt vom Festigkeitsverhältnis ab,
ϕB, der durch Gleichung (3) gegeben ist:
ϕ B=AB,n /AB,g
Wo
AB n ist die Nettofläche der Fassade (abzüglich der Öffnungen);
AB,g ist die Bruttofläche der Fassade.

6.2.7.3.3
Bei Windkräften parallel zur Fassade ist der Wert cs mit 1,0 anzunehmen.
6.2.7.4 Geschwindigkeitsdruck
6.2.7.4.1 Maximale Windlast
Die maximale Windlast für die Region muss die Art und Lage des Standorts berücksichtigen.
Wenn die europäische Norm für Windlasten verfügbar ist, muss sie verwendet werden. Bis sie verfügbar ist, müssen die Daten aus nationalen Normen entnommen werden. Ein statistischer Faktor, der den Zeitraum zwischen dem Aufbau und dem Abbau des Arbeitsgerüsts berücksichtigt, kann berücksichtigt werden. Dieser Faktor darf nicht kleiner als 0,7 sein und muss auf die
Windgeschwindigkeitsdruck für eine Wiederkehrperiode von 50 Jahren.
ANMERKUNG Für die Bemessung von Fassadengerüsten aus vorgefertigten Bauteilen sind in EN 12810-1 Bemessungsgeschwindigkeitsdrücke angegeben. Diese Drücke werden in den meisten Teilen Europas normalerweise nicht überschritten. Die tatsächlichen Windverhältnisse sollten überprüft werden.
Um Ausrüstung oder Materialien zu berücksichtigen, die sich auf der Arbeitsfläche befinden, wird eine nominelle Referenzfläche auf der gesamten Arbeitsfläche angenommen. Diese Fläche muss 200 mm hoch sein, gemessen von der Arbeitsfläche aus, und schließt die Höhe der Fußleiste ein. Die Lasten, die sich aus dem Winddruck auf diese Fläche ergeben, werden als auf der Arbeitsfläche wirkend angenommen.
6.2.7.4.2 Nutzwindlast
Ein gleichmäßig verteilter Geschwindigkeitsdruck von 0,2 kN/m2
berücksichtigt werden. Um zu berücksichtigen,
Ausrüstung oder Materialien auf der Arbeitsfläche, eine nominale Bezugsfläche wie in 6.2.7.4.1 definiert, jedoch 400 mm
hoch, ist bei der Berechnung der Windlasten zu verwenden.
6.2.8 Dynamische Belastung
Die folgenden Werte können als äquivalente statische Lasten betrachtet werden, um die durch dynamische Lasten verursachte Überlast darzustellen.
Auswirkungen auf die Betriebsbedingungen.
a) Die dynamische Wirkung der Last eines einzelnen Gegenstandes (ausgenommen Personen), der sich vertikal mit Kraft bewegt
wird durch eine Erhöhung des Artikelgewichts um 20 % dargestellt.
b) Die dynamische Wirkung einer Last durch ein einzelnes, sich horizontal bewegendes Objekt (ausgenommen Personen) ist darzustellen
durch eine äquivalente statische Kraft von 10 % des Gewichts des Gegenstandes, die in einer der praktisch möglichen horizontalen
Richtungen.
ANMERKUNG Für dynamische Belastungen durch herabstürzende Personen auf Plattformen von Fassadengerüsten aus
vorgefertigte Bauteile siehe EN 12810-1.
6.2.9 Lastkombinationen
6.2.9.1 Allgemeines
Jedes Arbeitsgerüst muss in der Lage sein, den schlimmsten Lastkombinationen standzuhalten, denen es ausgesetzt sein kann.
ausgesetzt sein. Die Bedingungen vor Ort müssen ermittelt und die Lastkombinationen entsprechend festgelegt werden.
Für Fassadengerüste sind Lastkombinationen in 6.2.9.2 angegeben. Diese Lastkombinationen können auch für
Arbeitsgerüste unterscheiden sich von Fassadengerüsten.
6.2.9.2 Fassadengerüste
Für die Bemessung von Fassadengerüsten sind die Kombinationen a) und b) anzuwenden, es sei denn, es liegen verlässliche Angaben über
die Einsatzart des Gerüstes liegt vor.
Dabei sind im Einzelfall der Betriebszustand und der Außerbetriebszustand zu berücksichtigen.
a) Die Dienstleistungsbedingung
1) Das Eigengewicht des Gerüstes, siehe 6.2.1.
2) Gleichmäßig verteilte Gebrauchslast entsprechend der Klasse des Arbeitsgerüstes nach Tabelle 3,
Stütze 2, wirkend auf die Arbeitsfläche der ungünstigsten Belagsebene.
3) 50% der in a)2) angegebenen Last sind auf den Arbeitsbereich auf der nächsthöheren Ebene oder
unten, wenn ein Arbeitsgerüst über mehr als eine Belagsebene verfügt.
4) Arbeitswindlast gemäß 6.2.7.4.2 oder horizontale Arbeitslastzugabe gemäß 6.2.3.
b) Der Außerbetriebszustand
1) Das Eigengewicht des Gerüstes, siehe 6.2.1.
2) Ein Prozentsatz der gleichmäßig verteilten Last, angegeben in Tabelle 3, Spalte 2, die auf die
ungünstiges Deckniveau. Der Wert hängt von der Klasse ab:
Klasse 1: 0 %; (keine Betriebslast auf der Arbeitsfläche);
Klassen 2 und 3: 25%; (repräsentiert einige im Arbeitsbereich gelagerte Materialien);
Klassen 4, 5 und 6: 50%; (repräsentiert einige im Arbeitsbereich gelagerte Materialien)
3) Die maximale Windlast ist in 6.2.7.4.1 angegeben.
In den Fällen a) 2) und b) 2) ist die Last mit Null anzusetzen, wenn ihre Berücksichtigung zu günstigeren Ergebnissen führt; für
beispielsweise im Falle eines Umkippens.
6.3 Durchbiegungen
6.3.1 Elastische Verformung von Plattformeinheiten
Bei den in Tabelle 3, Spalten 3 und 4 angegebenen konzentrierten Lasten ist die elastische Verformung
Die Plattformeinheit darf 1/100 ihrer Spannweite nicht überschreiten.
Darüber hinaus beträgt bei Anwendung der entsprechenden konzentrierten Last die maximale Durchbiegungsdifferenz zwischen
Der Abstand zwischen benachbarten beladenen und unbeladenen Plattformeinheiten darf 25 mm nicht überschreiten.
6.3.2 Elastische Verformung des Seitenschutzes
Jedes Haupt- oder Zwischengeländer und jede Fußleiste darf, unabhängig von ihrer Spannweite, keine elastische Verformung aufweisen
größer als 35 mm, wenn sie der in 6.2.5.2 angegebenen horizontalen Last ausgesetzt sind.
Gemessen wird in Bezug auf die Auflager an den Stellen, an denen das Bauteil befestigt wird.
6.3.3 Durchbiegung von Zaunkonstruktionen
Bei Einwirkung der in 6.2.5.2 angegebenen horizontalen Belastung darf sich das Gitter einer Zaunkonstruktion nicht mehr als
100 mm in Bezug auf die Stützen.
Wenn eine Zaunkonstruktion mit einem Geländer kombiniert wird, müssen die Anforderungen an ein Geländer erfüllt sein
separat.
7 Produkthandbuch
Für vorgefertigte Komponenten und Systeme muss ein Handbuch zur Verfügung gestellt werden, das die Verwendung des Produkts ermöglicht
sicher. Für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen siehe EN 12810-1.
8 Bedienungsanleitung
Für jede Art von vorgefertigtem Gerüstsystem muss die entsprechende Betriebsanleitung vor Ort verfügbar sein und
umfassen mindestens Folgendes:
a) Vorgehensweise beim Auf- und Abbau des Arbeitsgerüstes, Beschreibung der korrekten Arbeitsreihenfolge
Schritte. Diese Anleitung muss Zeichnungen und Text enthalten;
b) Schema und seine Einzelheiten;
ANMERKUNG Diese Anforderungen können durch Standarddaten, speziell aufbereitete Informationen oder eine Kombination aus beidem erfüllt werden.
c) Belastungen, die vom Arbeitsgerüst auf sein Fundament und auf die Gebäudestruktur ausgeübt werden;
d) Angaben über die Klasse des Arbeitsgerüstes, die Zahl der belastbaren Arbeitsbereiche und die
zulässige Höhe bei unterschiedlichen Bedingungen;
e) detaillierte Angaben zur Befestigung und Demontage der Bauteile;
f) Informationen zum Einbinden von Arbeitsgerüsten.
g) sonstige Einschränkungen.
Anforderungen an eine Bauanleitung für Fassadengerüste aus Fertigteilen finden Sie unter
Abschnitt 9 von EN 12810-1:2003.
9 Arbeiten vor Ort
9.1 Grundannahme
Bei der Planung wird davon ausgegangen, dass die Errichtung, Nutzung, Änderung und Demontage gemäß den vorbereiteten
(Zeichnungen, Spezifikationen und andere Anweisungen) und dass die Wartung der Gerüststruktur einschließlich ihrer
Verankerung und Fundamente werden bereitgestellt und müssen in einem Zustand sein, der den Anforderungen des Entwurfs entspricht. (Siehe 1.3 der
ENV 1991-1:1994 für weitere Einzelheiten).
9.2 Maßnahmen vor Ort
Die Fähigkeit der Fundamente, die im Entwurf berechnete Last zu tragen, muss überprüft werden. Wenn eine seitliche Unterstützung erforderlich ist,
Die von der Struktur zu erbringenden Leistungen dienten sowohl der strukturellen Angemessenheit dieser Struktur als auch der Befestigung der
Verankerungen müssen überprüft werden.
ANMERKUNG Die Überprüfung sollte von einer Person durchgeführt werden, die über die erforderliche Kompetenz verfügt und normalerweise entweder
für die Planung bzw. Errichtung verantwortlich.
10 Strukturelle Gestaltung
10.1 Grundlegende Gestaltungsprinzipien
10.1.1 Einleitung
Arbeitsgerüste müssen auf Stabilität und Gebrauchstauglichkeit ausgelegt sein. Dazu gehören die Tragfähigkeit und
Lagestabilität gegen seitliches Abrutschen, Auftrieb und Umkippen. Sofern in dieser Klausel nicht anders angegeben,
Es gelten die europäischen Normen für Baustatik.
Konzepte im Zusammenhang mit der Grenzzustandsmethode.
Zur Ergänzung der Berechnung können Gesamt- oder Detailprüfungen durchgeführt werden. Die Prüfungen sind gemäß
gemäß EN 12811-3.
10.1.2 Konstruktiver Aufbau der Bauteile
10.1.2.1 Stahl
Die konstruktive Gestaltung muss ENV 1993-1-1 entsprechen.
10.1.2.2 Aluminium
Die konstruktive Gestaltung muss ENV 1999-1-1 entsprechen.
10.1.2.3 Holz
Die konstruktive Gestaltung muss ENV 1995-1-1 entsprechen.
10.1.2.4 Andere Materialien
Die Konstruktion muss den entsprechenden europäischen Normen entsprechen. Wenn diese nicht vorhanden sind, können sie in
gemäß ISO-Normen.
10.1.3 Grenzzustände
Die Grenzzustände werden eingeteilt in:
- Grenzzustände der Tragfähigkeit;
- Grenzzustände der Gebrauchstauglichkeit.
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit ist der Bemessungswert für die Einwirkung von Einwirkungen, d. h. der Bemessungswert einer inneren Kraft oder
Das Moment Ed darf den Bemessungswert des entsprechenden Widerstandes Rd gemäß den
Ausdruck (4)
Ed ≤ Rd (4)
Der Bemessungswert Ed für die Einwirkung von Einwirkungen wird aus den charakteristischen Werten der Einwirkungen berechnet in
6.2 durch Multiplikation jedes Teilsicherheitsbeiwerts γF.
Der Bemessungswert der Widerstände, Rd, wird aus den in 10.2.4 angegebenen charakteristischen Widerstandswerten berechnet durch
dividiert durch einen Teilsicherheitsfaktor γM.
Im Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit darf der Bemessungswert der Einwirkungen, die im Kriterium der Gebrauchstauglichkeit angegeben sind, nicht
den Bemessungswert des entsprechenden Gebrauchstauglichkeitskriteriums Cd überschreiten, siehe Gleichung (5). Dies gilt,
beispielsweise zu Ablenkungen.
Ed ≤ Cd (5)
10.2 Strukturanalyse
10.2.1 Modellauswahl
Die verwendeten Modelle müssen ausreichend genau sein, um das strukturelle Verhaltensniveau unter Berücksichtigung der
Unvollkommenheiten gemäß 10.2.2.
Bei der Analyse durch Überprüfung einzelner ebener Systeme muss die Wechselwirkung berücksichtigt werden.
Die Verbindung zwischen den Ankern und der Fassade muss so modelliert werden, dass die Anker sich frei um Achsen drehen können in
Die Fassadenkonstruktion muss sich in der Ebene der Fassade befinden und darf nicht zur Übertragung vertikaler Kräfte dienen.
10.2.2 Unvollkommenheiten
10.2.2.1 Allgemeines
Die Auswirkungen praktischer Unvollkommenheiten, einschließlich Restspannungen und geometrischer Unvollkommenheiten, wie z. B.
vertikale, von der Geraden abweichende und unvermeidbare geringfügige Exzentrizitäten müssen durch eine geeignete äquivalente
geometrische Unvollkommenheiten.
Die Anwendung erfolgt gemäß den jeweiligen Spezifikationen der jeweiligen Konstruktion
Normen, zum Beispiel für Stahl ENV 1993-1-1 und für Aluminium ENV 1999-1-1. Abweichend von diesen
Spezifikationen müssen die Annahmen bezüglich Imperfektionen in der globalen Rahmenanalyse den Anforderungen von 10.2.2.2 entsprechen.
10.2.2.2 Neigungen zwischen vertikalen Bauteilen
Rahmenfehler durch Winkelabweichungen an den Stößen zwischen vertikalen Bauteilen müssen berücksichtigt werden.
Bei einer Verbindung in einem Rohrständer ist der Neigungswinkel Ψ zwischen einem Paar von Rohrkomponenten, die miteinander verbunden sind,
durch einen Zapfen, der dauerhaft an einem der Bauteile befestigt ist (siehe Abb. 7) oder zwischen einer Fußspindel und einem Rohr
Komponente (siehe Abb. 8), kann aus Gleichung (6) berechnet werden:
tanΨ= (D i − d0)/I0
(6)
tan Ψ darf nicht kleiner als 0,01 sein
Dabei ist Di der nominale Innendurchmesser des Rohrständers; d0 der nominale Außendurchmesser des Zapfens oder der Basisbuchse; l0 die nominale Überlappungslänge. Ψ siehe Abbildung 7 bzw. Abbildung 8.

Wenn eine Anzahl n von Ständern mit derartigen Verbindungen nebeneinander vorhanden ist und geplante Vorbiegungen ausgeschlossen sind, kann ein reduzierter Wert für Ψ, dargestellt durch ψn, aus Gleichung (7) berechnet werden:
Dies gilt für Arbeitsgerüste, bei denen die Länge der Riegel nicht durch Verbindungselemente vorgegeben ist, z.
Beispiel für Rohre und Koppelgerüste.
Bei einem Fassadengerüst aus vorgefertigten Bauteilen beträgt der Wert von tan ψ für einen geschlossenen Rahmen in seiner
Die Ebene kann mit 0,01 angenommen werden, wenn die vertikale Überlappungslänge mindestens 150 mm beträgt; und mit 0,015, wenn die Überlappungslänge
weniger, siehe 5.7.4.
Anforderungen von 10.2.3.1 gelten auch
10.2.3 Rigiditätsannahmen
1.1.1.1 Verbindungen zwischen Rohrbauteilen
Die Verbindungen zwischen Rohrelementen können als starre Verbindungen betrachtet werden, wenn der Zapfen dauerhaft befestigt ist an
ein Standard und wenn:
- die Überlappungslänge des Zapfens mindestens 150 mm bzw. bei einer Verriegelung mindestens 100 mm beträgt und
- das Spiel zwischen dem Nenninnendurchmesser des Rohres und dem Nennaußendurchmesser des Zapfens ist nicht
größer als 4 mm.
Diese Annahme gilt nur für Rohrelemente mit einem Außendurchmesser von höchstens 60 mm.
Wenn keine dieser Anforderungen erfüllt ist, z. B. wenn Zapfen nach EN 74 verwendet werden, müssen die Verbindungen
als ideale Scharniere modelliert werden. In diesem Fall werden Rahmenfehler, d. h. der Winkel zwischen den verbundenen Ständern (siehe
10.2.2.2) kann entfallen. Alternativ kann eine detaillierte Kontrolle des Stutzens und des Ständers durchgeführt werden (siehe 10.3.3).
3).
10.2.3.2 Fußspindeln
Die Steifigkeit von Fußwinden aus Stahl mit trapezförmigen oder runden gerollten Gewinden muss, sofern keine
aller anderen Daten werden mithilfe der Formel in Anhang B ermittelt.
Der Auflagepunkt der Basisheber mit festen Endplatten kann durch eine bilineare Feder gemäß
mit der in Abbildung 9 dargestellten Momenten-Rotations-Kennlinie.
Der Wert für die maximale Biegetragfähigkeit Mu muss der folgenden Gleichung entsprechen (8):

Zone ist zu berücksichtigen.
10.2.3.3 Grundplatten
Der Auflagepunkt von Fußplatten nach EN 74 ist als ideales Scharnier anzunehmen.
10.2.3.4 Geräte anschließen
10.2.3.4.1 Allgemeines
Das realistische Last-Verformungsverhalten der Verbindungselemente soll in das Modell für die
Analyse. Alternativ können Verbindungen durch Annahmen modelliert werden, die auf der sicheren Seite liegen.
ANMERKUNG: ENV 1993-1-1 und EN 12811-3 geben einige Informationen zu halbstarren Verbindungen.
Zur Ermittlung der relevanten Parameter für halbstarre Verbindungsmittel in Fassadengerüsten aus
vorgefertigte Bauteile, siehe EN 12810-2.
Wenn die Anschlüsse an Ständer durch vorgefertigte Verbindungen erfolgen, z. B. in einem modularen System,
Die Momenten-Rotations-Charakteristik von Riegel-Ständer- bzw. Querbalken-Ständer-Verbindungen muss bestimmt werden.
10.2.3.4.2 Winkelmuffen (prEN 74-1, Klasse B )
Die Kreuzsteifigkeit cϕ, also die Beziehung zwischen dem Kreuzbiegemoment (MB) und dem Biegewinkel
Die kreuzförmige Drehung ϕ von an Stahl- oder Aluminiumrohren befestigten rechtwinkligen Kupplungen der Klasse B ist in Abbildung C.1 dargestellt.
Die in Bild C.1 zu verwendenden Bemessungswerte sind in Tabelle C.2 angegeben. Diese Beziehung entspricht dem Mittelwert von
die Kreuzsteifigkeit, die zur Bewertung der Kräfte und Momente des Gesamtgerüstes herangezogen werden kann
System.
ANMERKUNG 1 Bild C.1 und die Werte in Tabelle C.2 erlauben auch die Verwendung von Muffen der Klasse B gemäß EN 74:1988.
In manchen Fällen wird der Drehwiderstand von Winkelmuffen ausgenutzt, beispielsweise bei der Verbindung zwischen
Standard- und Zugstäbe. Die Rotationssteifigkeit cϑ, also die Beziehung zwischen Rotationsmoment MT und
Der Drehwinkel ϑ von an Stahl- oder Aluminiumrohren befestigten Winkelkupplungen der Klasse B ist in Abbildung C.2 dargestellt.
Dies gilt nur für Kupplungen, die mit Schraubverbindungen befestigt sind. Die in Bild C.2 zu verwendenden Bemessungswerte sind
Die in Tabelle C.3 angegebenen Werte sind maßgebend. Bei Keilmuffen und Muffen der Klasse A kann nicht davon ausgegangen werden, dass sie Rotationskräfte übertragen.
In besonderen Fällen, in denen Verformungen einen großen Einfluss auf die Stabilität einer Gerüstkonstruktion haben, z. B. bei freistehenden Arbeitsgerüsten, müssen die axialen Verformungen der Kupplungsverbindungen durch eine Längsverstärkung berücksichtigt werden.
Feder mit entsprechender Steifigkeit.
ANMERKUNG 2 Die Werte der Tabelle C.1 erlauben auch die Verwendung von Muffen der Klasse B nach EN 74:1988
10.2.4 Widerstände
10.2.4.1 Allgemeines
Die charakteristischen Werte der Widerstände werden aus den charakteristischen Werten der mechanischen
Eigenschaften (z. B. die Streckgrenze fy, k), die in prEN 12811-2 angegeben sind oder aus relevanten
Normen.
Für Stahl- oder Aluminiumbauteile sind die Tragfähigkeiten gemäß 5.4 der ENV 1993-1-1:1992 zu ermitteln.
bzw. 5.3 von ENV 1999-1-1:1998.
10.2.4.2 Geräte anschließen
Zur Ermittlung der charakteristischen Widerstandswerte für
a) Verbindungen, die in den Anwendungsbereich bautechnischer Regeln fallen: siehe einschlägige Bemessungsnormen;
b) halbstarre Verbindungsmittel für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilen: siehe EN 12810-2 und EN
12811-3;
c) Kupplungen gemäß prEN 74-1: Siehe Anhang C;
ANMERKUNG Die Werte der Tabelle C.1 erlauben auch die Verwendung von Kupplungen der Klasse B nach EN 74:1988
d) andere Verbindungseinrichtungen, die einer Norm nicht entsprechen: es müssen Prüfungen durchgeführt werden.
Siehe beispielsweise EN 12810-2.
10.2.4.3 Fußspindeln
Die charakteristischen Werte der Widerstände von Stützfüßen aus Stahl mit trapezförmigen oder runden Walzprofilen
Die Berechnung der Gewinde erfolgt gemäß Anhang B.
Die Verbindung zwischen der Einstellbundmutter und der Welle muss einer entsprechenden
Gewindenorm. Andernfalls ist die Tragfähigkeit durch Versuche nachzuweisen.
Die Überprüfung der Tragfähigkeit des Hebers muss im Rahmen der Berechnung der gesamten
Arbeitsgerüst.
10.3 Überprüfung
10.3.1 Allgemeines
Zur Ermittlung der Schnittgrößen und Momente sind elastische Verfahren anzuwenden (Ausnahme siehe 10.2.3.2). Für
Siehe beispielsweise für Stahl ENV 1993-1-1:1992, Abschnitt 5.2.1.3.
Der Einfluss der Verformungen auf die inneren Kräfte und Momente ist zu berücksichtigen; das Gleichgewicht der
Das verschobene System wird mit Hilfe einer Theorie zweiter Ordnung oder mit Hilfe einer Theorie erster Ordnung berechnet.
Analyse mit Verstärkungsfaktoren.
Die Übertragungspfade für die in Tabelle 3 angegebenen Lasten auf die vertikalen Bauteile müssen überprüft werden.
Für Fassadengerüste aus vorgefertigten Bauteilsystemen gelten die EN 12810-1 und EN 12810-2.
10.3.2 Teilsicherheitsbeiwerte
1.1.1.1 Teilsicherheitsbeiwerte für Einwirkungen, γF
Sofern nicht anders angegeben, sind die Teilsicherheitsbeiwerte γF wie folgt anzusetzen:
Grenzzustand der Tragfähigkeit
- γF = 1,5 für alle ständigen und veränderlichen Lasten
- γF = 1,0 für außergewöhnliche Lasten
Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit - γF = 1,0
10.3.2.2 Teilsicherheitsbeiwerte für den Widerstand γM
Zur Berechnung der Bemessungswerte der Tragfähigkeiten von Stahl- oder Aluminiumbauteilen wird die Teilsicherheit
Bei Bauteilen aus anderen Werkstoffen ist der Teilsicherheitsbeiwert γM mit 1,1 anzunehmen.
einschlägigen Normen.
Für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit ist γM mit 1,0 anzunehmen
10.3.3 Grenzzustand der Tragfähigkeit
10.3.3.1 Allgemeines
Im Grenzzustand der Tragfähigkeit muss nachgewiesen werden, dass die Bemessungswerte der Einwirkungen die Bemessungswerte der zugehörigen Widerstände nicht überschreiten. 10.3.3.2 Rohrförmige Bauteile Für die Kombination der Schnittkräfte kann die Interaktionsgleichung (9) verwendet werden, sofern der Bemessungswert der tatsächlichen Querkraft V ≤ 1/3 Vpl, d

10.3.3.3 Verbindungen zwischen Rohrbauteilen
Wenn die Anforderungen an eine starre Verbindung zwischen Rohrbauteilen nach 10.2.3.1 erfüllt sind, muss der Zapfen
muss nur hinsichtlich des Bemessungsbiegemoments an der Verbindung nachgewiesen werden.
Wenn die Überlappung weniger als 150 mm beträgt und die Verbindung nicht als Scharnier behandelt wird, siehe 10.2.3.1, die detaillierten strukturellen
Die Konstruktionskontrolle muss die Biegespannungen, Scherspannungen und örtlichen Lagerspannungen umfassen.
10.3.3.4 Seitenschutz
Die Komponenten des Seitenschutzes müssen der in 6.2.5.1 festgelegten zufälligen Belastung standhalten, ohne zu versagen oder
Abtrennen. Eine Abweichung von der ursprünglichen Leitung von mehr als 300 mm an irgendeiner Stelle gilt als Fehler.
Bei Bedarf kann die Verschiebung berechnet werden, indem man ein plastisches Gelenk annimmt, das die plastische
Biegesteifigkeit des Bauteils.
10.3.3.5 Koppler
Es muss nachgewiesen werden, dass die Bemessungswerte der auf die Kupplungen wirkenden Kräfte die entsprechenden
Bemessungswerte der Widerstände nach Anhang C unter Berücksichtigung des Teilsicherheitsbeiwertes nach
10.3.2.2. Wenn die Kopplungselemente einer Kombination von Einwirkungen ausgesetzt sind, muss zusätzlich nachgewiesen werden, dass die
Ausdruck (10) und/oder (11) erfüllt ist.
Winkelkupplungen:

Es muss nachgewiesen werden, dass die in 6.3 festgelegten Anforderungen an die Durchbiegung eingehalten werden.
10.4 Lagestabilität
Freistehende Arbeitsgerüste müssen als Ganzes gegen seitliches Verrutschen, Abheben und Umkippen geprüft werden.
Arbeitsgerüste müssen auf örtliches Gleiten überprüft werden.
Überprüfungsmethoden sind in prEN 12812 angegeben.