Vorwort
Dieses Dokument EN 13374:2004 wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 53 „Temporäre Bauten
Dieses Dokument (EN 10925-1) wurde vom Technischen Komitee CEN/TC 375“ erarbeitet, dessen Sekretariat vom DIN gehalten wird.
Diese Europäische Norm muss den Status einer nationalen Norm erhalten, entweder durch Veröffentlichung einer identischen
Text oder durch Anerkennung bis spätestens Dezember 2004, und etwaige entgegenstehende nationale Normen werden zurückgezogen
bis spätestens Dezember 2004.
Die Norm soll Geräte abdecken für temporärer Kantenschutz für den europaweiten Einsatz geeignet.
Anhang A ist normativ. Anhang B ist informativ.
Entsprechend der CEN/CENELEC-Geschäftsordnung sind die nationalen Normungsorganisationen der folgenden Länder gehalten, diese europäische Norm zu übernehmen: Österreich, Belgien, Tschechische Republik, Zypern, Dänemark, Estland, Finnland, Frankreich, Deutschland, Griechenland, Ungarn, Island, Irland, Italien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Norwegen, Polen, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien, Schweden, Schweiz und Vereinigtes Königreich.
Einführung
Temporäre Seitenschutzsysteme werden bei Bauarbeiten eingesetzt, um vor allem zu verhindern, dass Personen und Gegenstände auf eine niedrigere Ebene fallen. Dächer, Kanten, Treppeund andere Bereiche, in denen Schutz erforderlich ist. In mehreren europäischen Ländern werden temporärer Kantenschutz oder andere Arten von Absturzsicherung Geräte sind erforderlich, wenn die Fallhöhe mehr als 2 m beträgt. Im Gegensatz zur Sicherung durch ein Verbindungsmittel ist bei Verwendung eines Kantenschutzes eine größere Mobilität im Arbeitsbereich gewährleistet. Der temporäre Kantenschutz kann in manchen Situationen auch als Geländer an denen sich Menschen festhalten können, wenn sie in der Nähe einer Kante arbeiten oder gehen. Obwohl diese Norm auch Anforderungen zum Schutz von Personen vor herabfallenden Gegenständen enthält, z. B. durch die Bereitstellung von Fußleisten, kann es Umstände geben, in denen dies nicht ausreicht und zusätzliche Maßnahmen ergriffen werden müssen, die über den Umfang dieses Dokuments hinausgehen. Die in dieser Norm angegebenen Klassen sollen den unterschiedlichen Anforderungen für verschiedene Verwendungszwecke gerecht werden. Es ist wichtig, dass die Struktur, an der der temporäre Kantenschutz angebracht ist, die Kräfte aushalten kann, für die das System ausgelegt ist.
1. Geltungsbereich
Diese europäische Norm legt die Anforderungen und Prüfverfahren für temporäre Seitenschutzsysteme fest, die während der Errichtung oder Instandhaltung von Gebäuden und anderen Bauwerken eingesetzt werden.
Diese Norm gilt für Seitenschutzsysteme für ebene und geneigte Flächen und legt die Anforderungen für drei Klassen von temporärem Seitenschutz fest.
Für Seitenschutzsysteme mit Auffangfunktion (z. B. Herunterfallen oder Herunterrutschen von einer Dachschräge) legt diese Norm Anforderungen an die Energieabsorption fest.
Diese Norm umfasst Kantenschutzsysteme, von denen einige an der Struktur befestigt sind und andere, die auf der Schwerkraft und Reibung auf ebenen Flächen basieren.
Diese Norm enthält keine Anforderungen an Seitenschutzsysteme für:
⎯ Schutz gegen Stöße durch Fahrzeuge oder andere bewegliche Geräte,
⎯ Schutz gegen das Herabrutschen von losen Schüttgütern, Schnee usw.
Schutz der Allgemeinheit vor Stürzen.
Diese Norm gilt nicht für Seitenschutzsysteme an Gerüsten.
2. Normative Verweisungen
Diese europäische Norm enthält durch datierte oder undatierte Verweisungen Bestimmungen aus anderen Veröffentlichungen.
Diese normativen Verweisungen werden an den entsprechenden Stellen im Text zitiert und die Veröffentlichungen werden im Folgenden aufgeführt. Bei datierten Verweisungen gelten spätere Änderungen oder Überarbeitungen einer dieser Veröffentlichungen nur dann für diese Europäische Norm, wenn sie durch Änderung oder Überarbeitung darin aufgenommen wurden. Bei undatierten Verweisungen gilt die letzte Ausgabe der Veröffentlichung, auf die verwiesen wird (einschließlich Änderungen).
prEN 74-1, Muffen, Zapfenbolzen und Grundplatten für Traggerüste und Gerüste — Teil 1: Rohrmuffen — Anforderungen und Prüfverfahren.
EN 338, Strukturelle Holz — Kraftklassen.
EN 364:1992, Persönliche Schutzausrüstung gegen Absturz aus der Höhe – Prüfverfahren.
EN 596, Holzbauwerke – Prüfverfahren – Prüfung von Holzrahmenwänden mit weichem Aufprallkörper.
EN 1263-1, Sicherheitsnetze — Teil 1: Sicherheitsanforderungen, Prüfverfahren.
EN 12811-1, Temporäre Bauausrüstung – Teil 1: Gerüste – Leistungsanforderungen und allgemeine Konstruktion.
EN 12811-2, Temporäre Bauwerksausrüstung – Teil 2: Informationen zu Werkstoffen.
EN 12811-3:2002, Temporäre Bauwerksausrüstung – Teil 3: Belastungsprüfung.
ENV 1990, Eurocode 1 – Grundlagen der Tragwerksplanung.
ENV 1993-1-1, Eurocode 3 – Bemessung und Konstruktion von Stahlbauten – Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Hochbauten.
ENV 1995-1-1, Eurocode 5 – Bemessung und Konstruktion von Holztragwerken – Teil 1-1: Allgemeine Regeln und Regeln für Hochbauten.
ENV 1999-1-1, Eurocode 9 — Bemessung und Konstruktion von Aluminiumtragwerken — Teil 1-1: Allgemeine Regeln —
Regeln für Gebäude.
3. Begriffe und Definitionen
Für die Zwecke dieser europäischen Norm gelten die folgenden Definitionen.
3.1 Kantenschutzsystem
Satz von Komponenten, die dazu bestimmt sind, Personen vor dem Herunterfallen zu schützen und Materialien zurückzuhalten siehe Abbildung 1
3.2 Hauptleitplanke
Schiene oder durchgehendes Element als oberer Abschluss des Seitenschutzsystems
3.3 Zwischengeländer
Geländer positioniert zwischen Hauptgeländer und Arbeitsfläche
3.4 Zwischenschutz
Schutzbarriere (z. B. als Zaunkonstruktion oder Sicherheitsnetz) zwischen dem Hauptgeländer und dem
Arbeitsfläche, siehe Abbildung 2.
3,5 Fußleiste
Aufkantung, die speziell dafür vorgesehen ist, das Herunterfallen oder Abrutschen von Materialien oder Personen von einer Oberfläche zu verhindern
3.6 Beiträge
Hauptvertikalträger des Seitenschutzsystems, an dem Geländer und Bordbretter befestigt werden
3.7 Fallhöhe, HF
der vertikale Abstand zwischen dem Punkt, auf dem eine Person steht und dem niedrigsten Punkt auf der
um jeden Sturz abzufangen
HINWEIS: Siehe Abbildung 3.
3.8 Höhe des Kantenschutzes
Abstand zwischen dem obersten Punkt des Hauptgeländers und der Arbeitsfläche, gemessen senkrecht zur Arbeitsfläche
3.9 Arbeitsfläche
die Oberfläche, auf der Personen stehen, gehen oder arbeiten.
3.10 Gegengewicht
Komponente, die das Kantenschutzsystem vor dem Verrutschen durch Reibung oder dem Umkippen schützen soll
ANMERKUNG: Abbildung 1 veranschaulicht einige der verschiedenen Arten von Kantenschutz.

Schlüssel
1 Plattenrandklemmsystem 2 Am Boden befestigtes System 3 Gegengewichtssystem 4 Trägeroberflanschklemmsystem 5 Stützenklemmsystem – Böden und Flachdächer 6 Trägerunterflanschklemmsystem 7 Stützenklemmsystem – Schrägdach 8 Zaunsystem
Abbildung 1 — Schematische Beispiele für verschiedene Arten des temporären Seitenschutzes

4. Klassifizierung von Seitenschutzsystemen
4.1 Klasse A
Schutz der Klasse A bietet nur Widerstand gegen statische Belastungen und basiert auf den Anforderungen:
⎯ eine Person zu stützen, die sich auf den Schutz stützt, oder ihr beim Gehen neben dem Schutz einen Halt zu bieten, und
eine Person aufzuhalten, die auf die Schutzvorrichtung zugeht oder darauf zufällt.
4.2 Klasse B
Schutzklasse B bietet nur Widerstand gegen statische Lasten und geringe dynamische Kräfte, basierend auf den Anforderungen
Zu:
⎯ eine Person stützen, die sich auf den Schutz stützt, oder ihr beim Gehen neben dem Schutz einen Halt bieten; und
eine Person aufzuhalten, die auf die Schutzeinrichtung zugeht oder darauf zufällt;
— den Sturz einer Person auffangen, die eine geneigte Fläche hinunterrutscht.
4.3 Klasse C
Der Schutz der Klasse C bietet Widerstand gegen hohe dynamische Kräfte und basiert auf den Anforderungen zum Auffangen des Sturzes einer Person, die eine steil abfallende Oberfläche hinunterrutscht.
— den Sturz einer Person auffangen, die eine steil abfallende Fläche hinunterrutscht.
ANMERKUNG: Weitere Hinweise zur Verwendung von Klassen finden Sie in Anhang B.
5. Voraussetzungen
5.1 Allgemeines
5.1.1 Grundlegende Anforderungen
Ein Seitenschutzsystem muss mindestens aus einem Hauptgeländer und einem Zwischengeländer bzw. Zwischenschutz bestehen und die Möglichkeit zur Anbringung einer Bordleiste haben.
HINWEIS: Es ist wichtig, dass die Komponenten eine Oberfläche haben und so angeordnet sind, dass Verletzungen durch Stichwunden oder
Hautverletzungen werden minimiert.
5.1.2 Netze
Als Seitenschutz verwendete Sicherheitsnetze müssen dem System U gemäß EN 1263-1 entsprechen.
5.1.3 Hauptleitplanke
Der Abstand zwischen dem obersten Teil des Kantenschutzes und der Arbeitsfläche muss mindestens
1,0 m senkrecht zur Arbeitsfläche gemessen, siehe Abbildung 4 .
5.1.4 Fußbrett
Die Oberkante der Bordwand muss mindestens 150 mm über der Arbeitsfläche liegen, siehe Bilder 4 und 5.
Die Fußleiste sollte so gestaltet sein, dass zwischen ihr und der Arbeitsfläche auf einer normalerweise ebenen Arbeitsfläche keine Lücken entstehen.
Oberfläche.
Eventuelle Lücken dürfen von einer Kugel mit 20 mm Durchmesser nicht durchdrungen werden.
HINWEIS Für andere Situationen, z. B. wenn die Arbeitsfläche nicht eben ist, sollten alle Lücken so eng wie möglich gehalten werden.
so weit wie möglich auf diese Zahl.
5.2 Zusätzliche Anforderungen für einzelne Klassen
5.2.1 Seitenschutzsystem Klasse A
Die Neigung des Seitenschutzsystems Klasse A darf nicht mehr als 15° von der Vertikalen abweichen.
Wenn ein Zwischengeländer vorhanden ist, muss die Lücke so bemessen sein, dass eine Kugel mit 470 mm Durchmesser
wird den Schutz nicht durchdringen. Wenn kein Zwischengeländer vorhanden ist oder dieses nicht durchgehend ist, muss das Seitenschutzsystem so bemessen sein, dass eine Kugel mit einem Durchmesser von 250 mm nicht hindurchdringt.
Wenn die Lastanforderungen nicht durch Berechnung nachgewiesen werden können (siehe 6.1.1), sind die in
7.4.2 und 7.4.3 sind durchzuführen und für Kantenschutz der Klasse A. In diesem Fall ist zur Einhaltung dieser Norm Folgendes zu beachten:
a) Nach Abschluss der Prüfung nach 7.4.2 darf die eingestellte elastische Verformung δ nicht größer sein als
Wert angegeben in 6.3.5;
b) Nach Abschluss der Prüfung nach 7.4.3 darf die angepasste Festigkeit RU nicht weniger als das 1,2-fache
die maximale Prüflast; und
c) Die Restdurchbiegung δ3 darf 10 % der Durchbiegung bei Maximallast, δmax, nicht überschreiten.
ANMERKUNG: δ, δ3, δmax und RU sind in 7.4.2 und 7.4.3 definiert.

5.2.2 Seitenschutzsystem Klasse B
Die Neigung des Seitenschutzsystems Klasse B darf nicht mehr als 15° von der vertikalen Linie AC abweichen.
siehe Abbildung 5.
Jede Lücke in einem Seitenschutz der Klasse B muss so bemessen sein, dass eine Kugel mit 250 mm Durchmesser nicht hindurchpasst.
durch den Schutz.
Wenn die Lastanforderungen nicht durch Berechnung nachgewiesen werden können (siehe 6.1.1), sind die in
7.4.2 und 7.4.3 sind durchzuführen und für Kantenschutz der Klasse B. In diesem Fall ist zur Einhaltung dieser Norm Folgendes zu beachten:
a) Nach Abschluss der Prüfung nach 7.4.2 darf die eingestellte elastische Verformung δ nicht größer sein als
Wert gemäß 6.3.5; und
b) Nach Abschluss der Prüfung nach 7.4.3 darf die angepasste Festigkeit RU nicht weniger als das 1,2-fache
die maximale Prüflast; und
c) Die Restdurchbiegung δ3 darf 10 % der Durchbiegung bei Maximallast, δmax, nicht überschreiten.
Hinweis: δ, δ3, δmax und RU sind in 7.4.2 und 7.4.3 definiert.
Kantenschutz der Klasse B muss den in 6.4.2 angegebenen dynamischen Belastungen standhalten.
5.2.3 Seitenschutzsystem Klasse C
Die Neigung des Seitenschutzes muss zwischen der vertikalen Linie AC in Abbildung 5 und der Senkrechten zur
die Oberfläche, dargestellt durch die Linie BC. Lücken im Kantenschutz der Klasse C müssen so bemessen sein, dass ein
Eine Kugel mit 100 mm Durchmesser passt nicht durch sie hindurch.
Kantenschutz der Klasse C muss den in 6.4.3 angegebenen dynamischen Belastungen standhalten.

5.3 Werkstoff
5.3.1 Allgemeines
Die Werkstoffe müssen die Anforderungen erfüllen, die in den europäischen Normen angegeben sind, sofern Konstruktionsdaten bereitgestellt werden. Für andere Werkstoffe gilt die Übereinstimmung mit den entsprechenden europäischen Normen. Wenn keine europäischen Normen vorhanden sind,
Es können ISO-Normen angewendet werden.
Die Materialien müssen robust und langlebig genug sein, um normalen Arbeitsbedingungen standzuhalten.
Die Materialien müssen frei von jeglichen Verunreinigungen und Mängeln sein, die ihre zufriedenstellende Nutzung beeinträchtigen könnten.
Informationen zu den am häufigsten verwendeten Materialien finden Sie in EN 12811-2. Materialanforderungen für Netze
sind in EN 1263-1 angegeben.
5.3.2 Stahl
Stähle des Desoxidationstyps FU (Rimming-Stähle) dürfen nicht verwendet werden.
Informationen zu gängigen Korrosionsschutzarten finden Sie in EN 12811-2.
Wenn Kupplungen nach prEN 74-1 verwendet werden sollen, müssen die Schutzrohre eine
Mindestnennstreckgrenze von 235 N/mm2 und Mindestnennwandstärke von 3,2 mm.
5.3.3 Aluminium
Bei Verwendung von Muffen nach prEN 74-1 zur Verbindung von Bündeladern müssen die Bündeladern eine Mindestlänge von
Nenndehngrenze 0,2 % von 195 N/mm2 und eine minimale Nennwandstärke von 4,0 mm.
5.3.4 Holz
Die Spannungsklassifizierung des Holzes erfolgt gemäß EN 338.
Die Verwendung einer Schutzbeschichtung darf die Erkennung von Materialfehlern nicht verhindern.
Sperrholz muss mindestens 5 Lagen haben und eine Mindestdicke von 9 mm aufweisen. Darüber hinaus muss es
gute Dauerhaftigkeit im Hinblick auf klimatische Bedingungen – Anforderungen an die Nutzungsklasse siehe 6.1.1.
5.3.5 Material für Gegengewichte
Die verwendeten Materialien müssen fest sein. Granulierte oder flüssige Materialien wie Sand oder Wasser dürfen nicht verwendet werden.
Jedes Gegengewicht muss gegen unbeabsichtigtes Verschieben gesichert werden können.
6. Strukturelle Gestaltung
6.1 Allgemeines
6.1.1 Entwurfsmethode
Wenn nicht anders angegeben, muss die Bemessung nach dem Grenzzustandsverfahren erfolgen. Alle in dieser Norm angegebenen Lasten sind als charakteristische Lasten zu behandeln.
ANMERKUNG Charakteristische Lasten bedeuten, dass Teilsicherheitsbeiwerte angewendet werden müssen.
Das Seitenschutzsystem sowie jedes einzelne Bauteil müssen einzeln die individuellen Belastungsanforderungen erfüllen.
Wenn eine ausreichende Überprüfung der Entwurfsannahme durch Berechnung nicht möglich ist, müssen Bestätigungsprüfungen durchgeführt werden.
Die Planung muss in Übereinstimmung mit den europäischen Normen für Baustatik erfolgen. Zu diesen Normen gehören:
Für Stahl: ENV 1993-1-1
Für Aluminium: ENV 1999-1-1
Für Holz: ENV 1995-1-1
Für die Bemessung: EN1990
Bei Konflikten zwischen den Bestimmungen dieser Norm und anderen Normen, z. B. ENVs, haben die Bestimmungen dieser Norm Vorrang.
Bei der Anwendung von ENV 1995-1-1 müssen die folgenden Kennlinien verwendet werden.
Ladedauer:
⎯ Momentanwert bei außergewöhnlicher Belastung;
⎯ Kurzzeitdauer für andere Belastungen.
Serviceklasse:
⎯ Klasse 2.
Elastizitätsmodul:
⎯ E⎯ Mittelwert für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit;
⎯ E0,05 für den Grenzzustand der Tragfähigkeit.
6.2 Teilsicherheitsbeiwerte
6.2.1 Grenzzustand der Tragfähigkeit
Für den Grenzzustand der Tragfähigkeit gelten folgende Teilsicherheitsbeiwerte:
γ F = 0,9 für günstige Lasten, z. B. Gegengewicht, bei der Berechnung der Stabilität des Gegengewichtsschutzes;
γ F = 1,5 für alle ständigen und veränderlichen Lasten;
γM = 1,1 für duktile metallische Werkstoffe (einige Duktilitätsgrenzen sind in EN 12811-2 angegeben);
γM = 1,25 für spröde metallische Werkstoffe;
γM = 1,3 für Holz.
6.2.2 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Für den Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit gelten folgende Teilsicherheitsbeiwerte:
γ F = 1,0 für alle Lasten;
γM = 1,0 für alle Werkstoffe.
6.2.3 Grenzzustand für außergewöhnliche Einwirkungen
Für die in 6.3.5 angegebenen außergewöhnlichen Einwirkungen gelten folgende Teilsicherheitsbeiwerte:
γ F = 1,0 für Lasten FD;
γM = 1,0 für alle Werkstoffe.
6.3 Statische Belastungen
6.3.1 Horizontallast FH (senkrecht zum Seitenschutzsystem wirkend)
6.3.1.1 Allgemeines
Jeder Kantenschutz und alle seine Komponenten, mit Ausnahme der Fußleisten, müssen so konstruiert sein, dass sie einer Belastung standhalten
FH1 = 0,3 kN, senkrecht zur Achse des Pfostens angewendet, siehe Abbildung 6.
6.3.1.2 Netze
Die Befestigung jedes Netzes muss den Belastungsanforderungen der jeweiligen Klasse entsprechen.
6.3.1.3 Bordbretter
Jedes Bordbrett muss so konstruiert sein, dass es an der belastendsten Stelle einer Belastung von FH2 = 0,2 kN standhält.
6.3.1.4 Geltungsbereich.
Bei den oben genannten Lasten handelt es sich grundsätzlich um Punktlasten, es wird jedoch davon ausgegangen, dass sie auf eine Fläche von maximal 100 mm x 100 mm verteilt sind. Bei einem Netz oder einer Zaunstruktur wird davon ausgegangen, dass diese Last gleichmäßig auf eine Fläche von maximal 300 mm x 300 mm verteilt ist.

6.3.2 Lasten parallel zum Geländer
Jeder Kantenschutz und jedes seiner Bauteile müssen einzeln in der Lage sein, einer horizontalen
Kraft von 0,2 kN an der belastendsten Stelle, siehe Abbildung 7.

6.3.3 Windkräfte
6.3.3.1 Allgemeines
Das Seitenschutzsystem muss der Kraft aus der Windlast standhalten.
6.3.3.2 Bewertung der Windkräfte
Die Windkräfte Fw werden berechnet, indem von einem Windgeschwindigkeitsdruck ausgegangen wird, der auf eine effektive Fläche des Seitenschutzsystems ausgeübt wird. Dabei handelt es sich im Allgemeinen um die projizierte Fläche in Windrichtung, wobei die Abschirmung nicht berücksichtigt wird. Sie werden wie folgt bestimmt:
Fw = Σ ( cf,i · qi · Ai )
wobei Fw die resultierende Windkraft ist
cf,i ist der aerodynamische Kraftbeiwert für die Kantenschutzkomponenten i (cf0 kann unkorrigiert verwendet werden)
cf0 ist der Kraftkoeffizient einer Komponente mit unendlichem Schlankheitsgrad
qi ist der auf die Seitenschutzkomponenten i wirkende Windgeschwindigkeitsdruck und wird mit 0,6 kN/m2 angenommen.
Ai ist die Bezugsfläche der Kantenschutzkomponenten
ANMERKUNG 1 Der aerodynamische Kraftbeiwert cf, i entsprechend dem Querschnitt der Kantenschutzbauteile in
Die Frage ist in ENV 1991-2-4 enthalten.
Für Querschnitte, die nicht in ENV 1991-2-4 enthalten sind, darf kein kleinerer Luftkraftbeiwert als 2,0 angenommen werden, es sei denn, dies wurde durch Versuche nachgewiesen.
ANMERKUNG 2 0,6 kN/m2 deckt die meisten Windverhältnisse in Europa ab. Es können auch schwierigere Bedingungen auftreten. Die Windgeschwindigkeit
Der Druck basiert auf 40 Metern Höhe und einer Expositionsdauer von 6 Monaten und stellt eine Windgeschwindigkeit von etwa 30 m/s dar.
Wenn nachgewiesen wird, dass der Wind die maßgebende Last darstellt, d. h. seine Auswirkungen größer sind als die Wirkung der angegebenen 0,3 kN, muss rechnerisch nachgewiesen werden, dass der Seitenschutz der Windlast standhält.
6.3.4 Lastkombinationen
Lastkombinationen, bestehend aus den folgenden Lasten, müssen ausgelegt werden für:
Die Horizontallasten gemäß Abschnitt 6.3.1;
Windlast gemäß Abschnitt 6.3.3, wobei qi mit 0,2 kN/m2 angesetzt werden darf.
Es muss lediglich der Grenzzustand der Tragfähigkeit berücksichtigt werden.
6.3.5 Grenzzustand der Gebrauchstauglichkeit
Die elastische Auslenkung darf nicht größer als 55 mm sein. Die angegebene elastische Auslenkung ist definiert als die Auslenkung des gesamten montierten Systems, bei der entweder die Kraft FT1 oder FT2 an der ungünstigsten Stelle angewendet wird, siehe Abbildung 6.
6.3.6 Unbeabsichtigte Belastung
Jedes Geländer, Zwischengeländer oder Fußbrett muss, unabhängig von der Art seiner Befestigung, in der Lage sein,
einer nach unten gerichteten Punktlast von FD = 1,25 kN auf einer Länge von 100 mm standhalten. Dies gilt auch für andere Komponenten des Seitenschutzsystems, wie z. B. eine Zaunkonstruktion, die Lücken von mehr als 100 mm Breite aufweist,
siehe Abbildung 6.
Diese Last muss an der ungünstigsten Stelle des Seitenschutzsystems nach unten in einem Bereich von ± 10° zur Senkrechten aufgebracht werden.
6.4 Dynamische Belastung
6.4.1 Seitenschutzsystem Klasse A
Eine dynamische Belastung ist in dieser Norm nicht vorgeschrieben.
6.4.2 Seitenschutzsystem Klasse B
Kantenschutz der Klasse B muss in der Lage sein, an allen Stellen des Schutzes bis zu einer Höhe von 200 mm über der Arbeitsfläche eine kinetische Energie von 1100 J und an allen höher gelegenen Teilen von 500 J aufzunehmen.
Es muss die dynamische Prüfung nach 7.5.2.1 durchgeführt werden. Damit der Kantenschutz der Klasse B die dynamischen Festigkeitsanforderungen dieser Norm erfüllt, muss der kugelförmige Beutel durch den Kantenschutz aufgefangen werden.
Das System muss nach dem Test nicht wartungsfähig sein.
ANMERKUNG: Bei einer zukünftigen Überarbeitung dieser Norm soll eine Anforderung an die Mindestdurchbiegung berücksichtigt werden. Ein relevanter Wert für die Mindestdurchbiegung könnte 100 mm sein.
6.4.3 Seitenschutzsystem Klasse C
Kantenschutz der Klasse C muss in der Lage sein, 2200 J kinetische Energie an jeder Stelle zu absorbieren, zusammen mit dem Schutz
bis zu einer Höhe von 200 mm über der Arbeitsfläche.
Der dynamische Belastungstest gemäß 7.5.2.2 muss durchgeführt werden. Damit der Kantenschutz der Klasse C die Anforderungen dieser Norm erfüllt, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
a) Der zylindrische Schlagkörper darf den Kantenschutz nicht durchdringen; und
b) Die Mindestdurchbiegung zwischen den Pfosten δmin (in einer Höhe von 200 mm über der Arbeitsfläche) beträgt
200 mm, in dem Moment, in dem diese Energie absorbiert wurde.
Das System muss nach dem Test nicht wartungsfähig sein.
ANMERKUNG Die Anforderung einer Durchbiegung von mindestens 200 mm soll auf alle Teile des
System (auf einer Höhe von 200 mm über dem Boden), sobald eine zufriedenstellende praktische Lösung verfügbar ist, d. h. die Anforderungen auch auf die Stützen anzuwenden. Zum Zeitpunkt der Erstellung dieser Norm ist es nach dem Stand der Technik nicht praktikabel, die Durchbiegungsanforderung auf die Pfosten oder in deren Nähe anzuwenden.
7. Testmethoden
7.1 Allgemeines
Die Prüfung muss gemäß den Anforderungen in Abschnitt 7 dieser Norm durchgeführt werden. Darüber hinaus
Es sind die einschlägigen europäischen Normen anzuwenden. Sofern nachfolgend nichts anderes angegeben ist, erfolgt die Prüfung durch Sichtprüfung und Messung.
Jedes Prüflabor, das die Prüfung durchführt, muss die Kompetenz zur Durchführung der relevanten Prüfanforderungen dieser Norm nachweisen können.
ANMERKUNG: Einige Länder verfügen über Systeme zur nationalen Akkreditierung von Prüflaboren.
7.2 Aufbringen der Lasten
Der Belastungspunkt darf maximal 100 mm × 100 mm betragen oder bei kleineren Elementen die Breite des Elements ×
100 mm.
Bei der Prüfung von Netzen oder Zaunkonstruktionen ist eine Verteilerplatte von maximal 300 mm × 300 mm (siehe 6.3.1.4) erforderlich.
Die Stabilität der Prüfstandsstruktur muss 4.4 der EN 364:1992 entsprechen (die Eigenfrequenz darf nicht niedriger sein
als 100 Hz und die Verformung darf im Befestigungspunkt bei einer Kraft von 20 kN nicht mehr als 1 mm betragen).
7.3 Beschreibung der Probenmontage
Die Prüfprobe muss mindestens ein Feld in der ungünstigsten Länge des Seitenschutzsystems oder in der schlechtesten möglichen Konfiguration umfassen. In jedem Fall muss die Prüfprobe so aufgebaut sein, dass sie die Art und Weise darstellt, wie
Es ist vorgesehen, dass es während der Nutzung vor Ort, also gemäß den Anweisungen des Herstellers, errichtet wird.
Beim Reibungsschutz (mit Gegengewicht) liegt die Basis im Winkel von 10° zur Horizontale.
Für den an einer Plattenkante befestigten Kantenschutz siehe Abbildung 1, wobei die dünnste Platte, die gegriffen werden kann, 100 mm beträgt,
Es muss auf einer starren Betonplatte mit einer Dicke von 200 mm ± 5 mm befestigt werden.
Bei Sonderanwendungen, wie z. B. der Klemmung an Trägerflanschen, muss das Kantenschutzsystem in der vorgesehenen Klemmart geprüft werden.
Bei Systemen mit Gegengewichten muss der Prüfling auf einer Oberfläche aufgestellt werden, auf der der statische Reibungskoeffizient zwischen ihm und der Basis unter dem Gegengewicht 0,4 nicht überschreitet. Der Wert des Koeffizienten ist gemäß Anhang A zu ermitteln. Aus den vier Ergebnissen ist der arithmetische Durchschnitt zu bilden.
7.4 Prüfungen auf Übereinstimmung mit den statischen Belastungsanforderungen (Klassen A und B)
7.4.1 Allgemeines
Bei jeder Prüfart sind mindestens vier separate, repräsentative Proben zu prüfen.
Die Proben müssen in den schwierigsten Konfigurationen aufgestellt werden, die in den Anweisungen des Herstellers zulässig sind.
Wenn der schwerwiegendste Fall nicht identifiziert werden kann, müssen entweder erste Tests durchgeführt werden, um ihn zu finden, oder die zweite Gruppe von vier Proben getestet werden.
Die Korrektur der Prüfergebnisse erfolgt nach der in EN 12811-3 festgelegten Methode.
sofern angemessen.
7.4.2 ANMERKUNG Die Abschnitte 10.2, 10.3, 10.6 und 10.10 der EN 12811-3 gelten normalerweise nicht für
Kantenschutz. Prüfungen auf Durchbiegung
7.4.2.1 Vorarbeiten
Vor jeder Prüfung wird das System mit einer vorläufigen Last von 0,1 kN beaufschlagt. Diese Last wird eine Minute lang gehalten und dann entfernt. Die Position des Systems nach dieser Prüfung dient als Bezugspunkt für die Messungen bei der in 7.4.2.2 beschriebenen Vollauslenkungsprüfung.
HINWEIS: Der Zweck dieser Belastung besteht darin, sicherzustellen, dass das System ordnungsgemäß eingebettet ist und alle Lockerheiten beseitigt werden.
7.4.2.2 Durchführung der Prüfung
Bei dieser Prüfung entspricht die maximale Prüflast der in 6.3.1.1 angegebenen charakteristischen Last.
Die Belastung des Systems erfolgt in fünf regelmäßigen Schritten bis zur maximalen Prüflast.
Um die Kriecheigenschaften des Systems zu ermitteln, muss die Prüflast eine Minute lang gehalten werden.
7.4.2.3 Während der Belastung und der momentanen Auslenkung des Kantenschutzes ist δ kontinuierlich oder bei jeder Laststeigerung zu messen und aufzuzeichnen. Aufzeichnungen
Notieren Sie die maximale Prüflast, die Auslenkung δ bei der maximalen Prüflast und jede Erhöhung von δ während der Minute, in der die maximale Last angewendet wird.
7.4.2.4 Auswertung von Prüfprotokollen
Die Durchbiegung bei der maximalen Prüflast, δ, muss mit statistischen Methoden angepasst werden, die
EN 12811-3.
7.4.3 Festigkeitsprüfung
7.4.3.1 Vorgehensweise bei der Festigkeitsprüfung
Die Lasten müssen an den ungünstigsten Stellen angesetzt werden.
Legen Sie die Bezugsposition des Kantenschutzes fest, δ1.
Das System wird in zehn regelmäßigen Schritten bis zur maximalen Prüflast Fmax (= γM x γF x QK) belastet.
wobei γM und γF Teilsicherheitsbeiwerte sind, siehe 6.2.1, und QK die charakteristische Last für den betrachteten Fall ist, siehe 6.3.1.
Diese maximale Prüflast muss eine Minute lang gehalten werden. Die momentane Auslenkung des Kantenschutzes, δ2
bei dieser Maximallast soll gemessen werden.
Während dieser Zeit maximaler Belastung darf es zu keinem erkennbaren Nachgeben, Bruch oder zur Trennung irgendeines Teils der Baugruppe kommen.
Die Prüflast wird entfernt und die bleibende Verformung nach dem Entfernen der Prüflast wird gemessen.
Diese Restdurchbiegung darf 10 % der Durchbiegung bei Maximallast nicht überschreiten.
Das System sollte dann in den gleichen Schritten wie bis zur Höchstlast Ru belastet werden, wenn entweder im System als Ganzem oder in einem seiner Bestandteile ein erkennbarer Fehler vorliegt.
7.4.3.2 Aufzeichnungen
Notieren Sie Folgendes:
a) Bezugspositionsabweichung δ1,
b) die augenblickliche Auslenkung bei Maximallast δ2.;
c) Die Restauslenkung δ3;
d) die Bruchlast RU;
e) Jegliche Beobachtungen im Zusammenhang mit Nachgeben, Brüchen oder Trennungen irgendwelcher Teile der Testanordnung.
7.4.3.3 Auswertung der aufgezeichneten Ergebnisse
Berechnen Sie die maximale Auslenkung, δmax = δ2 – δ1
Die Bruchlast RU muss mittels statistischer Methoden angepasst werden, die der Norm EN 12811-3 entsprechen.
7.5 Prüfungen auf Konformität mit den dynamischen Lastanforderungen für die Klassen B und C
7.5.1 Vorbemerkungen
7.5.1.1 Allgemeines
Stellen Sie vor jedem Test sicher, dass das System ordnungsgemäß eingebettet ist und dass jegliches Spiel im System beseitigt ist.
7.5.2 Prüfverfahren für Klasse B und Klasse C
7.5.2.1 Festigkeitsprüfung für Querkräfte – Klasse B
7.5.2.1.1 Grundsatz
Ein kugelförmiger Sack wird in einem kontrollierten Fall durch die Schwerkraft freigegeben und in Richtung des Kantenschutzes geschwungen
das System an kritischen Punkten, z. B. an der Oberseite und am tiefsten praktischen Teil des Pfostens, an den Geländern und in einer Höhe von maximal 200 mm über dem tiefsten Teil des Seitenschutzes zwischen zwei Pfosten, um
ob die Testprobe den Beutel zurückhalten kann.
7.5.2.1.2 Prüfstand
Der Aufprall wird durch den pendelnden Fall des kugelförmigen Beutels erreicht, der am Aufprallpunkt vertikal steht. Der aufprallende Körper muss zurückgehalten werden, um einen zweiten Aufprall zu vermeiden.
Eine typische Testvorrichtung ist in Abbildung 8 dargestellt. Der kugelförmige Beutel wird mit seinem Ring an einem Seil C1 aufgehängt.
über eine Rolle, P1, geführt wird. P1 muss so am Rahmen befestigt werden, dass Folgendes gewährleistet ist:
⎯ wenn der Beutel dem Probekörper angeboten wird, berührt seine Mitte den Probekörper an der erforderlichen Stelle;
⎯ am Aufprallpunkt darf die Abweichung des Seils von der Senkrechten nicht mehr als ± 5° betragen;
Der Winkel α zwischen dem Seil C1 und dem Aufprallpunkt beträgt weniger als 65°, wenn sich der Sack in seiner Ausgangsposition befindet.
7.5.2.1.3 Der Kugelbeutel
Der Kugelbeutel muss der Norm EN 596 entsprechen. Der Kugelbeutel muss mit dem
Das Seil wird durch eine Vorrichtung C2 gesichert, die aus der Entfernung sofort ausgelöst werden kann.
7.5.2.1.4 Prüffallhöhe
Um die Anforderungen in Abschnitt 6.4.2 zu erfüllen, muss die Fallhöhe h, siehe Abbildung 8, bei Prüfungen in einer Höhe von bis zu 200 mm über dem untersten Teil des Kantenschutzes (1100 J) 2,25 m und bei Prüfungen anderer Teile (500 J) des Kantenschutzes 1,0 m betragen.

7.5.2.1.5 Durchführung der Prüfung
Den Kugelsack in die Ausgangsposition anheben. Den Kugelsack loslassen und auf das Kantenschutzsystem auftreffen lassen.
7.5.2.1.6 Prüfprotokolle Protokollieren Sie, ob der Schlagkörper durch die geprüfte Kantenschutzvorrichtung aufgehalten wird.
7.5.2.2 Festigkeitsprüfung für Klasse C
7.5.2.2.1 Grundsatz
Der Prüfkörper (zylindrisch) gemäß EN 1263-1 muss eine Rampe hinunter zu den tiefsten Teilen (siehe 6.4.3) des Kantenschutzsystems an kritischen Punkten rollen:
auf dem Posten und
zwischen den Pfosten;
siehe Abbildung 9.
Am Fuß der Prüframpe muss die Befestigung des Kantenschutzmusters nach Herstellerangaben wie vor Ort möglich sein.
Es müssen Vorkehrungen getroffen werden, um die augenblickliche Auslenkung in der Mitte der Kontaktfläche zu messen.

7.5.2.2.2 Prüfverfahren
Die Prüfung ist gemäß EN 1263-1 durchzuführen.
Den zylindrischen Impaktor so positionieren, dass der Schwerpunkt 5,0 m zurücklegt, wie in Abbildung 9 dargestellt.
der Bezugspunkt zur Messung der Durchbiegung des Kantenschutzes δ 1.
Positionieren Sie den Zylinder so auf der Rampe, dass er in Richtung des Kantenschutzes rollt und an der kritischen Stelle auf diesen auftrifft.
Punkte, siehe 7.5.2.2.1.
Lassen Sie den Zylinder den Hang hinunterrollen und an den erforderlichen Stellen auf den Kantenschutz auftreffen. Messen und notieren Sie an den Aufprallpunkten die momentanen Auslenkungen des Kantenschutzes, δ2.
Der Schlagkörper muss mindestens drei Minuten lang mit dem Kantenschutz in Kontakt bleiben.
7.5.2.2.3 Prüfprotokolle
Notieren Sie Folgendes:
a) Bezugsposition der zu prüfenden Kantenschutzanordnung, δ1;
b) die maximale augenblickliche Auslenkung, δ2;
c) Ob der Impaktor drei Minuten lang gehalten wird.
7.5.2.2.4 Auswertung der aufgezeichneten Ergebnisse
Berechnen Sie die minimale-maximale Auslenkung δmin = δ2 – δ1
Passen Sie den δmin-Wert mithilfe statistischer Methoden an, die EN 12811-3 entsprechen.
7.6 Prüfberichte
Die Prüfberichte müssen den in Abschnitt 9 der EN 12811-3:2002 angegebenen Vorgaben entsprechen, müssen jedoch mindestens die
Folgendes:
⎯ Beschreibung der Konfiguration des Seitenschutzsystems;
⎯ Nummer, Titel und Ausgabedatum dieser Europäischen Norm;
⎯ Beschreibung der Probe einschließlich Werkstoffangaben;
⎯ Fotos und Beschreibung des Prüfstandsaufbaus;
⎯ Beschreibung des Fundaments während der Prüfung;
⎯ detaillierte Beschreibung des gesamten Prüfverfahrens;
⎯ Prüfergebnis;
⎯ Bestätigung, dass die Prüfung entsprechend dieser Norm durchgeführt wurde.
8. Bezeichnung
Bezeichnungsbeispiel für ein Seitenschutzsystem Klasse A

9. Kennzeichnung
Die folgenden speziell angefertigten Bauteile müssen gekennzeichnet sein: Hauptgeländer; Zwischengeländer; Zwischenschutz (z. B. Zäune); Bordbretter; Pfosten; Gegengewichte. Die Kennzeichnung muss deutlich sichtbar sein und so angeordnet sein, dass sie während der gesamten Nutzungsdauer des Produkts lesbar bleibt. Sie muss folgende Angaben enthalten: EN 13374; Art des Kantenschutzsystems: A, B oder C; Name/Kennung des Herstellers oder Lieferanten; Jahr und Monat der Herstellung (in dieser Reihenfolge) oder Seriennummer; Gegengewichte müssen mit ihrem Gewicht in Kilogramm gekennzeichnet sein.
Für vom Hersteller spezifizierte, aber nicht von ihm gelieferte Bauteile ist neben der Kennzeichnung
Bei den Bauteilen sind Kennzeichnungen anzubringen, mit denen sich das zugehörige Kantenschutzsystem identifizieren lässt.
10. Informationen, die der Site zur Verfügung gestellt werden müssen
10.1 Allgemeine Anforderungen
Es wird eine Reihe von Anweisungen in Form eines Handbuchs bereitgestellt. Diese bilden die Grundlage für die Bewertung und
Nach erfolgreicher Fertigstellung wird deren Inhalt mit den Komponenten als Teil des Kantenschutzes geliefert
System.
10.2 Wesentliche Inhalte
Die wichtigsten Anweisungen im Handbuch müssen Folgendes umfassen:
⎯ eine Liste mit den einzelnen Bauteilen und einer Beschreibung, anhand derer sie beispielsweise anhand einer Zeichnung identifiziert werden können;
⎯ Anweisungen für die Reihenfolge der Montage, einschließlich der Befestigung an der Konstruktion, sofern diese nicht von Reibung abhängt;
⎯ Anweisungen für die Demontage der Bauteile und für die Handhabung dieser;
⎯ Layouts von Konfigurationen in Bezug auf ihre Klassen und Abmessungen;
⎯ eine Angabe der Verwendungsbeschränkungen in Bezug auf Windgeschwindigkeitsdruck, Eis und Schnee;
⎯ eine Erläuterung der Klassifizierung und des Anwendungsbereichs sowie etwaiger Einschränkungen des beschriebenen Systems;
⎯ eine vollständige Spezifikation der Teile, bei denen es sich nicht um speziell angefertigte Komponenten handelt;
⎯ Bei Kantenschutzsystemen mit Gegengewichten muss der Mindestabstand zur Kante angegeben sein;
⎯ Belastungen, die auf die Struktur einwirken, von der es getragen wird;
⎯ Kriterien für die Aussonderung verschlissener oder beschädigter Bauteile;
⎯ alle Anweisungen zur Lagerung, Wartung oder Reparatur, die der Hersteller für zweckdienlich hält;
⎯ Informationen über Anwendungen, für die das Seitenschutzsystem entsprechend den einschlägigen nationalen Vorschriften geeignet ist.
Die Anweisungen müssen außerdem Folgendes enthalten:
⎯ Nach dem Sturz einer Person oder eines Gegenstandes auf oder in das Seitenschutzsystem und dessen Zubehör,
Das System darf nur nach einer Überprüfung durch eine sachkundige Person wiederverwendet werden.
11. Beurteilung
Eine Bewertung muss von einer Person oder Organisation durchgeführt werden, die nicht mit der ursprünglichen planenden Person identisch ist.
und Organisation.
Nach Abschluss einer erfolgreichen Bewertung wird eine entsprechende Erklärung abgegeben. In dieser Erklärung sind die Referenznummern aller Prüfungen anzugeben. Der Bericht des Gutachters enthält:
⎯ Identifizierung des jeweiligen geprüften Komponentensatzes;
⎯ Identifizierung der verwendeten Normen
Anhang A
(normativ)
Versuch zur Ermittlung des Reibungskoeffizienten
A.1 Prinzip der Prüfung
Eine horizontale Kraft wird auf ein bestimmtes Gewicht ausgeübt, das auf einer ebenen Fläche ruht – siehe Abbildung A.1. Die ausgeübte
Die Kraft wird stetig erhöht, bis das angegebene Gewicht sich zu bewegen beginnt. Die horizontale Kraft, die erforderlich ist, um
Die Bewegung wird zur Berechnung des Haftreibungskoeffizienten zwischen dem Gewicht und der ebenen Plattform verwendet.
A.2 Geräte
Eine Platte A: 300 mm lang × 100 mm breit und mit der notwendigen Dicke, um das Material darzustellen
getestet werden.
Ein Block mit der Masse von 50 kg, der auf der Platte A gestützt werden kann.
Eine Plattform, die mit dem Material B in der erforderlichen Dicke beschichtet ist, um das zu verarbeitende Material darzustellen.
getestet.
A.3 Vorgehensweise
Stützen Sie die mit B belegte Plattform waagerecht ab und nivellieren Sie sie auf ± 0,5 Grad. Verhindern Sie eine Bewegung der
Plattform in Richtung der ausgeübten Kraft. Legen Sie die Platte A auf die Plattform und belasten Sie sie mit dem 50 kg-Block.
Die horizontale Kraft F wird auf den 50 kg schweren Block in Schritten von 50 N (siehe Abbildung A.1) so nah wie möglich an
die Unterseite der Platte A.
A.4 Prüfprotokolle
Notieren Sie die Kraft, mit der sich das angegebene Gewicht mindestens 10 mm entlang der Plattform bewegt.
A.5 Auswertung der Prüfprotokolle
Der Haftreibungskoeffizient µ ist für jede Prüfung nach der folgenden Gleichung [A.1] zu berechnen:
Haftreibungskoeffizient,
µ = F / (M + m) × g (A.1)
Wo
F = Kraft in Newton
M = Masse 50 kg
m = Masse der Platte
g = 9,81 ms–2
Berechnen Sie den arithmetischen Mittelwert von µ aus mindestens vier Versuchen. Dieser Mittelwert gilt als
charakteristischer Haftreibungskoeffizient µ zwischen der Platte A und der Oberfläche B.

Anhang B
(informativ)
Passende Klassen für den Einsatz bei unterschiedlichen Neigungen und Fallhöhen
Höhen
Der in dieser Norm festgelegte Kantenschutz ist für drei verschiedene Klassen vorgesehen. Dieser Anhang gibt Hinweise, welche
Abhängig vom Winkel der Arbeitsfläche zur Horizontale und der möglichen Fallhöhe ist eine bestimmte Klasse zu verwenden.
Klasse A sollte nicht verwendet werden, wenn der Winkel der Arbeitsfläche mehr als 10° beträgt.
Klasse B kann verwendet werden, wenn der Winkel kleiner ist als:
⎯ 30° ohne Begrenzung der Fallhöhe oder;
⎯ 60° und die Fallhöhe beträgt weniger als 2 m.
Klasse C kann verwendet werden, wenn der Winkel zwischen:
30° und 45° ohne Begrenzung der Fallhöhe, oder;
45° und 60° und die Fallhöhe beträgt weniger als 5 m.
Beträgt der Winkel mehr als 60° bzw. mehr als 45° und die Fallhöhe mehr als 5 m, sind Seitenschutzsysteme als Schutz nicht geeignet. Bei größeren Fallhöhen kann das System höher auf der Böschungsfläche platziert werden, zum Beispiel alle 2 m und 5 m Fallhöhe bei Systemklasse B bzw. C.
