Einführung
Die Norm BS EN 13374:2025 stellt eine umfassende Überarbeitung der Norm 2013+A1:2018 für temporäre Absturzsicherungssysteme dar. Sie beseitigt bestehende Unklarheiten, führt strengere Leistungsanforderungen ein und etabliert neue Prüfverfahren zur Verbesserung der Absturzsicherheit auf europäischen Baustellen. Dieser Leitfaden erläutert die wichtigsten Unterschiede zwischen den beiden Versionen und deren Auswirkungen auf Hersteller, Bauunternehmen und Exporteure.
Kurzübersicht am Tisch
Besonderheit | BS EN 13374:2013+A1:2018 | BS EN 13374:2025 |
Energiebedarf der Klasse C | 2200 J (widersprüchliche Prüfmethode) | Korrigiert auf 3185 J |
Test auf versehentliches Entfernen | Nur allgemeine Gestaltungsrichtlinie | Obligatorischer Krafttest mit 300 N nach oben |
Spalttoleranzen (Fußleisten) | ≤ 20 mm (nur vertikal) | ≤ 20 mm (vertikal und horizontal) |
Lücken nach dem Aufprall der Klasse B | Nicht angegeben | Keine Öffnung ≥ 250 mm nach dem Aufprall |
Anhang C – Nationale Abweichungen | Nicht enthalten | Detaillierte Auflistung für Großbritannien, Finnland, Polen, Zypern, Italien |
Anhang B – Vereinfachte Prüfung | Nicht enthalten | Ermöglicht die Abschaltung bei 2,5-facher Maximallast |
Die obige Tabelle bietet einen schnellen Überblick, doch es ist entscheidend, die Auswirkungen jeder Änderung zu verstehen. Im Folgenden finden Sie detaillierte Erläuterungen und die geschäftlichen Folgen jeder wichtigen Überarbeitung.
1. Klarstellung der dynamischen Energieabsorption für Klasse C (Wichtige Aktualisierung)
Dokumentenreferenz:
- Standard 2013: Abschnitt 5.4.4 und Prüfverfahren 7.5.2
- Standard 2025: Klausel 5.4.4 (aktualisiert) stimmt mit 7.5.2 überein.
Detail:
In der Fassung von 2013 legte Abschnitt 5.4.4 fest, dass Systeme der Klasse C 2200 J kinetische Energie absorbieren müssen. Der in Abschnitt 7.5.2 beschriebene dynamische Test – eine Masse von 75,5 kg, die 5 m eine um 60° geneigte Ebene hinabrollt – erzeugt jedoch ca. 3185 J Energie. Dies führte zu einem Widerspruch zwischen den Leistungskriterien und dem geforderten Test.
BS EN 13374:2025 korrigiert dies durch die Aktualisierung von Abschnitt 5.4.4, um 3185 J explizit vorzuschreiben und die Anforderung damit an den physikalischen Testaufbau in 7.5.2 anzupassen. Dies ist keine Leistungssteigerung, sondern eine Korrektur zur Beseitigung interner Inkonsistenzen.
Implikation:
Hersteller, deren Systeme der Klasse C den ursprünglichen Test nach 2013 bestanden haben, erfüllen wahrscheinlich bereits die Anforderungen von 2025. Die Dokumentation muss jedoch nun die Norm 3185 J angeben, um weiterhin gültig zu sein.
2. Neuer statischer Belastungstest für versehentliches Entfernen von Bauteilen (Abschnitt 6.3.8)
Dokumentenreferenz:
- Standard 2013: Klausel 5.1.1 (nicht spezifisch)
- Standard 2025: Klausel 6.3.8
Detail:
In der Fassung von 2013 wurde allgemein erwähnt, dass Bauteile so konstruiert sein sollten, dass ein versehentliches Entfernen vermieden wird, es wurde jedoch keine Testmethode oder quantifizierbare Anforderung genannt.
Die Norm BS EN 13374:2025 sieht einen speziellen Test (Abschnitt 6.3.8) für das “unbeabsichtigte Entfernen” vor, der verlangt, dass jede wichtige Komponente (z. B. Pfosten, Geländer, Fußleisten) einer nach oben gerichteten Kraft von 300 N standhält. Alternativ muss das System, falls es so konstruiert ist, dass es sich löst, einen vertikalen Bewegungsspielraum von mindestens 100 mm vor der Freigabe ermöglichen.
Ausnahme für Großbritannien:
Anhang C der Fassung von 2025 besagt, dass die britischen Vorschriften für Arbeiten in der Höhe die Toleranz von 100 mm verbieten. Systeme, die den britischen Vorschriften entsprechen, müssen jegliche derartige Bewegung “angemessen verhindern”.
Implikation:
Hersteller müssen nun nachweisen, dass Bauteile – insbesondere solche, die auf Schwerkraft- oder Reibungspassungen beruhen – diese Widerstandsfähigkeit aufweisen oder über Verriegelungsmechanismen verfügen. Diese Änderung führt einen klaren und überprüfbaren Maßstab für eine zuvor vage Anforderung ein.
3. Engere Spaltbegrenzungen (Fußleisten & Spalt nach dem Aufprall)
Dokumentenreferenz:
- Standard 2013: Klausel 5.1.5
- Standard 2025: Klauseln 5.1.5 und 7.5.1.5
Detail:
Die Version von 2013 beschränkte lediglich die Vertikale Der Abstand unterhalb der Fußleiste darf 20 mm nicht überschreiten. Die Version von 2025 beschränkt nun auch den Abstand. horizontal Die Abstände zwischen den segmentierten Fußleisten dürfen 20 mm nicht überschreiten.
Darüber hinaus schreibt eine neue Anforderung in Abschnitt 7.5.1.5 vor, dass nach dynamischen Prüfungen der Klasse B (1100 J Aufprall) keine Lücken im System vorhanden sein dürfen, durch die eine Kugel mit einem Durchmesser von 250 mm hindurchpassen könnte.
Implikation:
Konstruktionen mit mehreren Fußleistensegmenten müssen enge Toleranzen an den Verbindungsstellen gewährleisten. Systeme der Klasse B müssen so robust sein, dass sie Verformungen bei einem Aufprall widerstehen, die gefährliche Öffnungen verursachen würden.
4. Anhang C – Nationale Abweichungen
Dokumentenreferenz:
- Nur Standard 2025: Informativer Anhang C
Detail:
Anhang C (neu ab 2025) fasst die obligatorischen Abweichungen zusammen, die durch die einzelnen nationalen Sicherheitsvorschriften in ganz Europa auferlegt werden:
- Finnland: Erfordert, dass die Geländerpfosten und oberen Holme einer Punktlast von 1,0 kN standhalten (gegenüber der EN-Norm von 0,3 kN).
- Zypern und Polen: Fordern Sie eine Mindestgeländerhöhe von 1,1 m (die Standardhöhe nach EN beträgt 1,0 m).
- VEREINIGTES KÖNIGREICH: Verbietet die Bewegungstoleranz von 100 mm bei Prüfungen auf versehentliches Entfernen (siehe Abschnitt 6.3.8).
- Italien: Akzeptiert nur Systeme, die dem nationalen Gesetzesdekret 81/08 entsprechen.
Implikation:
Die CE-Kennzeichnung allein garantiert keinen uneingeschränkten Marktzugang mehr. Hersteller und Exporteure müssen ihre Systeme nun an die strengeren nationalen Vorschriften anpassen. Einheitsprodukte sind für den europaweiten Vertrieb möglicherweise nicht mehr rentabel.
5. Anhang B – Vereinfachtes Prüfverfahren
Dokumentenreferenz:
- Nur Standard 2025: Informativer Anhang B, Abschnitt B.1
Detail:
In der Version von 2013 mussten die Systeme bis zum “identifizierbaren Ausfall” getestet werden, was oft einen vollständigen strukturellen Zusammenbruch erforderte – ein kostspieliges und geräteintensives Verfahren.
BS EN 13374:2025 führt in Anhang B.1 eine kostensparende Maßnahme ein: Wenn ein System einer Last in Höhe des 2,5-Fachen der erforderlichen Maximallast standhält, ohne Anzeichen eines Versagens zu zeigen, ist eine weitere Belastung nicht erforderlich.
Implikation:
Gut dimensionierte Systeme mit großzügigen Sicherheitsmargen können nun auf zerstörende Prüfungen verzichten. Dies reduziert Zeitaufwand, Laborkosten und Einschränkungen der Prüfstände – besonders vorteilhaft für modulare Systeme mit nachgewiesenen Festigkeitseigenschaften.
Was Sie jetzt tun müssen
Für Hersteller
Systeme müssen neu konstruiert oder verifiziert werden, um die aktualisierte statische Prüfung gemäß Abschnitt 6.3.8 zu erfüllen. Dies umfasst die Integration von Verriegelungsmechanismen, die ein Herausrutschen von Bauteilen wie Pfosten und Geländern nach oben verhindern. Darüber hinaus muss die Produktdokumentation der Klasse C überarbeitet werden, um die Einhaltung der korrigierten Energieabsorptionsanforderung von 3185 J zu bestätigen. Systeme, die die Festigkeitsgrenzen überschreiten, sollten das vereinfachte Protokoll gemäß Anhang B anwenden, um die Prüfkosten zu senken.
Für Bauunternehmer
Bei der Beschaffung von EPS ist darauf zu achten, dass die Fußleistenkonstruktionen horizontale und vertikale Spalten von 20 mm nicht überschreiten, und es ist zu überprüfen, ob Systeme der Klasse B nach einem Aufprall ihre strukturelle Integrität beibehalten. Die Lieferantenerklärungen sind zu prüfen, um die Übereinstimmung mit neuen Testergebnissen und nationalen Abweichungen zu bestätigen.
Für Exporteure und Händler
Nutzen Sie Anhang C als Checkliste zur Einhaltung der Vorschriften für jeden Zielmarkt. Stellen Sie beispielsweise sicher, dass Produkte für Finnland einer Belastung von 1,0 kN standhalten oder dass Produkte für Zypern und Polen die Anforderung an die Geländerhöhe von 1,1 m erfüllen. Produkte für Großbritannien müssen den zulässigen vertikalen Bewegungsspielraum von 100 mm für ein versehentliches Entfernen vollständig ausschließen. Regionale Anpassungen sind für die CE/UKCA-Konformität unerlässlich.
Zusammenfassung: Ein klarerer, strengerer und praktischerer Standard
Dieser Artikel hebt zwar die wichtigsten Änderungen hervor, doch ist es wichtig zu verstehen, dass die Norm BS EN 13374:2025 ein umfassendes Spektrum an technischen, strukturellen und regulatorischen Anforderungen beinhaltet, die weit über diese Übersicht hinausgehen. Das vollständige Dokument enthält detaillierte Spezifikationen, die Fachleute für die Einhaltung der Vorschriften, die Produktsicherheit und die Zertifizierung beachten müssen.
Als Spezialisten für Absturzsicherungssysteme (EPS) mit Fokus auf Produktion und Vertrieb unterstützen wir Bauherren, Projektentwickler und Gerätehändler bei der Beschaffung von Lösungen gemäß EN 13374. Benötigen Sie für Ihr Projekt oder Ihre Beschaffung zertifizierte Systeme für den Einsatz in der EU, Großbritannien oder anderen internationalen Märkten? Wir helfen Ihnen gerne, Ihre Beschaffung mit sofort einsatzbereiten Lösungen nach den neuesten Spezifikationen zu optimieren.






